Auf ihrer Herbstkonferenz im November 2008 haben die Justizminister der Länder beschlossen, eine Anpassung der Haftentschädigung nach § 7 Absatz 3 StrEG von derzeit € 11 auf € 25 pro angefangenen Tag der Freiheitsentziehung vorzunehmen. Diskutiert wurden aber auch deutlich höhere Entschädigungsbeträge.
Wir fragen daher die Landesregierung:
1. Wieviele Personen waren in den Jahren 2006 bis 2008 in rheinland-pfälzischen Haftanstalten zu Unrecht in Haft bzw. Untersuchungshaft (bitte jeweils nach Jahren getrennt auflisten)?
2. Wieviele Tage betrug die jeweilige Verweildauer dieser Personen in Haft und wie hoch und welcher Art war die gewährte Entschädigung für die zu Unrecht erlittene Freiheitsentziehung?
3. Wie viele Klagen auf Gewährung von Entschädigungsleistungen wurden nach dem StrRehaG in den vergangenen 15 Jahren an rheinland-pfälzischen Sozialgerichten anhängig gemacht und wieviele mit Erfolg für die Kläger?
4. Wie beurteilt die Landesregierung die Höhe der derzeit geltenden Haftentschädigung sowie ihre Erhöhung auf € 25 unter dem besonderen Gesichtspunkt der durch den Strafvollzug gegebenen, gravierenden Eingriffe in die Grundrechte und persönlichen Freiheit der Betroffenen?
Die Antworten
Namens der Landesregierung beantworte ich die vorbezeichnete Kleine Anfrage wie folgt:
Vorbemerkung:
Aus der Staatskasse entschädigt wird, wer durch eine strafgerichtliche Verurteilung einen Schaden erlitten hat, soweit die Verurteilung im Wiederaufnahmeverfahren oder sonst, nachdem sie rechtskräftig geworden ist, in einem Strafverfahren fortfällt oder gemildert wird; ebenso wird entschädigt, wer durch den Vollzug der Untersuchungshaft oder einer anderen Strafverfolgungsmaßnahme einen Schaden erlitten hat, soweit er freigesprochen oder das Verfahren gegen ihn eingestellt wird oder soweit das Gericht die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn ablehnt (§§ 1 und 2 des Gesetzes über die Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen, StrEG).
Zahlenangaben für Personen, die in rheinland-pfälzischen Justizvollzugsanstalten für Verfahren von Staatsanwaltschaften außerhalb von Rheinland-Pfalz inhaftiert waren und dort wegen zu Unrecht erlittener Haft nach dem Gesetz über die Entschädigung von Strafverfolgungsmaßnahmen entschädigt worden sind, liegen der Landesregierung nicht vor. Die nachfolgenden Zahlenangaben zu Fragen 1 und 2 beziehen sich deshalb nur auf Personen, die in Verfahren rheinland-pfälzischer Staatsanwaltschaften
inhaftiert waren und in Rheinland-Pfalz entschädigt worden sind.
Dies vorausgeschickt beantworte ich die Fragen wie folgt:
Zu Frage 1:
In Rheinland-Pfalz wurden in den Jahren 2006 bis 2008 wegen zu Unrecht erlittener Haft entschädigt:
2006: 28 Personen
2007: 13 Personen
2008: 13 Personen.
Zu Frage 2:
a. Bei den in Frage 1 genannten Personen betrug die jeweilige entschädigungspflichtige Tageszahl
2006: 3399 Tage,
2007: 744 Tage.
b. An Entschädigungsleistungen für Nicht-Vermögensschäden (gemäß § 7 Abs. 1 und 3 StrEG) wurden gezahlt:
2006: 33.389 EUR
2007: 8.184 EUR
2008: 17.380 EUR
c. An Entschädigungsleistungen für Vermögensschäden (gemäß § 7 Abs. 1 und 2 StrEG) wurden gezahlt:
2006: 10.042,33 EUR
2007: 2.190,36 EUR
2008: 27.964,96 EUR
Zu Frage 4:
Die Landesregierung befürwortet die Erhöhung des Entschädigungsbetrags für Nicht-Vermögensschäden auf 25 Euro pro Tag. Sie hat zwischenzeitlich einen dementsprechenden Gesetzesantrag des Landes in den Bundesrat eingebracht.
Zu Frage 3:
Das Landessozialgericht in Mainz hat insoweit folgende Aufstellung übermittelt:
Dr. Heinz Georg Bamberger
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