Die Agrarminister der Europäischen Union haben sich auf einen einheitlichen Beihilfesatz für die Schulmilch geeinigt. Bei der bisherigen Regelung wurde für fetthaltigere Milch ein höherer Beihilfesatz gezahlt.
Durch den einheitlichen, vom Fettgehalt unabhängigen Beihilfesatz, wird die EU faktisch dazu beitragen, dass Schulkinder künftig fettarme Milchprodukte konsumieren.
Gleichzeitig können neben der klassischen Schulmilch nun auch Milchmischgetränke und Milchprodukte mit Süß- und Zuckeraustauschstoffen bezuschusst werden. Denn auch der maximale Zuckerzusatz wurde neu bestimmt: Bis zu sieben Prozent Zuckergehalt in Milch- und Milcherzeugnissen sind zugelassen. Eine 250-Milliliter-Packung Milchprodukt darf demnach bis zu sechs Stück Würfelzucker enthalten, hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ausgerechnet.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie kommen rheinland-pfälzische Schulen in den Genuss der Schulmilchförderung seitens der EU?
2. Wie stark wird das EU-Schulmilchförderprogramm in Rheinland-
Pfalz derzeit angenommen?
3. Welche Veränderungen hält die Landesregierung für erforderlich,
damit das Programm stärker angenommen wird?
4. Entspricht die Förderung der Schulmilch mit niedrigerem Fettanteil bei gleichzeitiger Zuführung höherer Zuckeranteile nach Auffassung der Landesregierung den notwendigerweise zu
verändernden Ernährungsgewohnheiten von Kindern?
5. Sieht die Landesregierung eine Möglichkeit, im Rahmen des Förderprogramms oder zusätzlich dazu Einfluss gegen Milchmischgetränke mit hohem Zuckergehalt oder Süßstoff zu nehmen?
Die Antworten
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:
Rechtsgrundlage für das EU-Schulmilchprogramm ist die Verordnung (Va) (EG) Nr. 657/2008 vom 10. Juli 2008 (ABI. L183 vom 11.7.2008, S. 17). Diese ersetzt die bisherige VO (EG) Nr: 2707/2000 vom 11. Dezember 2000. Wesentlicher Bestandteil der
VO (EG) Nr. 657/2008 ist die Erweiterung der Liste der beihilfefähigen Erzeugnisse (z.B. um Joghurt und Käseprodukte), um den unterschiedlichen Verbrauchsgewohnheiten bei Milch und bestimmten Milcherzeugnissen Rechnung zu tragen und auf aktuelle Gesundheits- und Ernährungstendenzen einzugehen. Hierbei haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, im Einklang mit dieser Liste ihre eigene Produktpalette festzulegen. In Deutschland hat die Umsetzung durch eine Änderung der Schulmilch-Beihilfe-Verordnung (SchuIMBhV) zu erfolgen:
Dies vorangestellt, beantworte ich die vorgenannte Kleine Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Zielgruppe des EU-Schulmilchprogramms sind wie bisher Kinder in Kindertagesstätten sowie Schülerinnen und Schüler. Die Schulmilch-Beihilfe wird jedoch weiterhin nicht unmittelbar an diese Zielgruppe ausgezahlt, sondern den Lieferanten der Milch und Milcherzeugnisse (z. B. Molkereien, Händlern, Direktvermarktern) oder schulischen Einrichtungen bzw. Schulträgern als eihilfeempfänger auf Antrag gewährt. In der Folge verbilligt der Beihilfeempfänger den Abgabepreis für die Milch und Milcherzeugnisse, so dass die EU-Fördermittel der Zielgruppe indirekt zugute kommen.
In Rheinland-Pfalz erfolgt die Zulassung der Beihilfeempfänger durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.
Zu Frage 2:
Im Schuljahr 2007/08 wurden in Rheinland-Pfalz-Pfalz im Rahmen des EU-Schulmilchprogramms 447.228 kg Milch an Kinder, Schülerinnen und Schüler abgegeben. Im laufenden Schuljahr 2008/09 sind in Rheinland-Pfalz 561 schulische Einrichtungen berechtigt, im Rahmen des EU-Schulmilchprogramms Milch- und Milcherzeugnisse von zwölf zugelassenen Lieferanten abzugeben. Bei rund 1850 Schulen und rund 2400 Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz liegt somit der Anteil der Einrichtungen, die am EU-Schulmilchprogramm teilnehmen, bei knapp über 13 Prozent.
Zu Frage 3:
Die Landesregierung begrüßt die im Vorspann erwähnte Erweiterung der beihilfefähigen Erzeugnisse mit dem Ziel einer stärkeren Inanspruchnahme des Programms. Sie setzt sich dafür ein, dass in der SchulMBhV hierfür die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Darüber hinaus erwartet die Landesregierung aus dem derzeit in Nordrhein-Westfalen durchgeführten und zwischen Bund und Ländern abgestimmten Projekt „Modellvorhaben Schulmilch" wichtige Erkenntnisse zur Steigerung des Milchverbrauchs an Schulen und Kindertagesstätten. Erste Ergebnisse sollen Anfang 2010 vorliegen.
Zu Frage 4:
Für die Schulmilch-Beihilfe kommen u.a. wärmebehandelte Milch oder wärmebehandelte aromatisierte Milch mit einem Zusatz von höchstens 7 % Zucker und/oder Honig in Betracht. Hierbei können auch Süßungsmittel verwendet werden.
Die Mitgliedstaaten können jedoch die Abgabebedingungen für Milch und Milcherzeugnisse strenger fassen, wenn dies z. B. den Zielen ihrer Ernährungspolitik entspricht. Deutschland beabsichtigt, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen und den Einsatz von Produkten mit Süßungsmitteln im EU-Schulmilchprogramm zu verbieten. Dies wird von der Landesregierung unterstützt.
Kritisch ist dagegen aus ernährungsphysiologischer Sicht die Ausweitung der Förderung auf gesüßte Milchmischgetränke zu bewerten, da ein Zuckerzusatz von bis zu 7 % in Milch und Milcherzeugnissen nicht sinnvoll ist. Ein solcher Zuckerzusatz widerspricht zudem den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung und des Forschungsinstituts für Kinderernährung in Dortmund.
Zu Frage 5:
Der Zusatz von Zucker zu verschiedenen förderfähigen Produkten erfolgt, um in stärkerem Maße die Geschmacksvorlieben von Kindern und Jugendlichen zu treffen. Aus ernährungsphysiologischer Sicht sollte jedoch darauf geachtet werden, dass in den Schulen solche Produkte angeboten werden, die sowohl einen geringen Fett- als auch einen geringen Zuckergehalt aufweisen. Bei der Auswahl der geeigneten Produkte kann auch die Vernetzungsstelle für Schulverpflegung beraten, die im Rahmen des nationalen Aktionsplans Ernährung und Bewegung eingerichtet wurde und die 2009 ihre Arbeit aufnehmen wird.
Hendrik Hering
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