Ab dem Schuljahr 2009/2010 plant die Europäische Union, sich jährlich mit 90 Millionen Euro an deutschen Programmen zu beteiligen, die vorsehen, kostenloses Obst und Gemüse an Schulkinder im Alter zwischen sechs und zehn Jahren zu verteilen. So sollen Übergewicht und Fettleibigkeit bekämpft werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Wie kommen rheinland-pfälzische Schulen in den Genuss dieser von der EU unterstützten Programme?
2. Wie beurteilt die Landesregierung das dazu nötige Verfahren?
3. Woher stammt das Obst und Gemüse, das verteilt werden soll?
4. Wie kann nach Ansicht der Landesregierung sichergestellt werden, dass das Obst und Gemüse aus regionalem Anbau stammt und somit unnötige Transportwege vermieden werden?
5. Inwiefern kann die Landesregierung darauf Einfluss nehmen, dass das Obst und Gemüse von den Kindern auch verzehrt wird?
Die Antworten
Die Kleine Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1:
Das von den EU-Agrarministern im Dezember 2008 verabschiedete EU-Schulfruchtprogramm - Verordnung des Rates (EG) Nr. 13/2009 vom 18. Dezember 2008 zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1290/2005 über die Finanzierung der
Gemeinsamen Agrarpolitik und (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) zur Einführung eines Schulfruchtprogramms (ABI. EG Nr. L 5 S. 1) - sieht vor, dass jeder Mitgliedsstaat vor Teilnahme an dem EU-Programm eine nationale Strategie erstellt, in der die Eckdaten zur Umsetzung des Programms beschrieben werden. Dazu gehören die Mittelausstattung einschließlich der Beiträge der Gemeinschaft und des Mitgliedsstaats, die Dauer des Förderprogramms, die Zielgruppe, die förderungswürdigen Erzeugnisse, die Beteiligung der interessierten Kreise wie Schülerinnen und Schüler, die Lehrerschaft, die Schulleitung, den Schulträger, die Lieferanten und die erforderlichen flankierenden pädagogischen und Kommunikationsmaßnahmen.
Die für die Entscheidung über die nationale Strategie verantwortliche Bundesregierung bereitet den Umsetzungsprozess unter Beteiligung der Länder vor. Hinweise zur konkreten Umsetzung liegen noch nicht vor; sie werden den zuständigen Stellen zu gegebener Zeit zugeleitet.
Zu Frage 2:
Der Vorschlag für ein europäisches Schulfruchtprogramm wird von der Landesregierung grundsätzlich begrüßt. Die Landesregierung unterstützt die Bundesregierung hinsichtlich einer möglichst flexiblen und einfachen Umsetzung, um einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand zu verhindern. Deutschland konnte in den Verhandlungen erreichen, dass die Mitgliedsstaaten selbst über die Festlegung der Zielgruppe und über die Finanzierung des nationalen Anteils entscheiden. Neben öffentlichen Mitteln können u.a. auch Mittel der Wirtschaft eingesetzt werden.
Zu den Fragen 3 und 4:
Im Rahmen der nationalen Strategie erstellt jeder Mitgliedsstaat, der an dem Programm teilnimmt, eine Liste der für seine jeweiligen Programme in Betracht kommenden Erzeugnisse der Sektoren Obst und Gemüse sowie verarbeitetes Obst und Gemüse. Dabei sind Erzeugnisse auf Grundlage objektiver Kriterien auszuwählen, zu denen das jahreszeitliche Angebot, die Verfügbarkeit der Erzeugnisse oder Umwelterwägungen zählen können. In diesem Zusammenhang kann festgelegt werden, dass ausschließlich Erzeugnisse mit Ursprung aus der europäischen Gemeinschaft verwendet werden.
Zu Frage 5:
Begleitende pädagogische und didaktische Maßnahmen sollen die Akzeptanz der angebotenen Erzeugnisse bei den Kindern erhöhen. Dies geschieht in Rheinland-Pfalz durch die vielfältige Verankerung der gesunden Ernährung in den Lehrplänen aller Bildungsgänge und in übergreifenden Projekten. Hier erfahren Schülerinnen und
Schüler bereits von der Primarstufe an die Bedeutung einer ausgewogenen Ernährung mit ausreichend Obst und Gemüse. Ergänzt wird dies durch Projekte wie Klasse 2000, den „aid-Ernährungsführerschein" des aid-Infodienstes Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft eV., „Appetit auf Bewegung" und "Gesund leben lernen". Im Rahmen der Ganztagsschulen finden Arbeitsgemeinschaften zur gesunden Ernährung und zur Nahrungszubereitung statt. Unmittelbaren Einfluss auf das tatsächliche Verzehrverhalten der Schülerinnen und
Schüler hat die Landesregierung nicht.
Doris Ahnen
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