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Uta Schellhaaß im Landtag Rheinland-Pfalz -

Kleine Anfrage von Uta Schellhaaß und Dr. Stefanie Lejeune (FDP)

Opferentschädigung

Bescheidung von Anträgen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)

Wie auch im ersten Opferschutzbericht der Landesregierung (Drucks. 15/285) dargelegt, gewährt das Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (Opferentschädigungsgesetz - OEG) seit 1976 auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes. Leider enthält der o. g. Bericht nur wenige Zahlen über die Entschädigung nach diesem Gesetz (in Tab. 18.1.3.).

Dies vorausgeschickt, fragen wir die Landesregierung:

1. Wie viele Anträge auf Entschädigung nach dem OEG gingen jeweils in den einzelnen Ämtern für Soziale Angelegenheiten in den Jahren 2006, 2007 und 2008 ein?

2. Wie viele wurden in den einzelnen Ämtern jeweils positiv beschieden?

3. Wie viele in den einzelnen Ämtern abschlägig beschiedene Anträge wurden in der Folge zum Gegenstand sozialgerichtlicher Verfahren und mit welchem Ausgang?

4. Wie verteilen sich die bewilligten und gerichtlich durchgesetzten Leistungen in € auf die Leistungsarten, die auf S. 48 des Opferschutzberichtes der Landesregierung genannt sind? (Sofern die Beträge so detailliert nicht vorliegen, genügt auch eine Untergliederung in Renten und ähnliche Leistungen, Leistungen zur Kranken- und Rehabilitationsbehandlung, Pflege in jeder Form und andere).

5. Wie hoch war durchschnittlich die nach dem OEG im genannten Zeitraum zu leistende Entschädigung, einschließlich aller sozialgerichtlichen Verfahren, die letztlich zu einer Entschädigung geführt haben?


Die Antworten

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