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Uta Schellhaaß im Landtag Rheinland-Pfalz -

Kleine Anfrage von Günter Eymael (FDP) und Uta Schellhaaß

Auswirkungen der Landesverordnung zur Fütterung und Kirrung von Schalenwild II

Die Auswirkungen der Kirrverordnung sollen nach drei Jahren, also 2008, evaluiert werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Hält die Landesregierung die in der Kirrverordnung festgelegte Menge an Kirrmaterial für ausreichend, zu viel oder zu wenig?

2. Hat die Landesregierung die angekündigte Evaluierung der Kirrverordnung durchgeführt und welche Ergebnisse wurden dabei festgestellt?

3. Gibt es aus der Sicht der Landesregierung Anpassungsbedarf bei der Kirrverordnung und wenn ja, welchen?


Die Antworten

Das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 27. November 2008 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1:

Die Kirrung dient ausschließlich dem Ziel, Wild anzulocken, um es zu erlegen. Die in der Regelungsfiktion für die Genehmigung der Kirrung von Schwarzwild genannte Menge an Kirrmaterial ist für diesen Zweck ausreichend.

Zu den Fragen 2 und 3:

Wie angekündigt, führt die Landesregierung zurzeit die im Jahr 2008 geplante Evaluierung der Kirrverordnung durch. Zu diesem Zweck wurden Fragebogen an die 36 unteren Jagdbehörden versandt. Der Rücklauf der Antworten ist gerade abgeschlossen. Momentan werden die Fragebogen von der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft Rheinland-Pfalz (FAWF) ausgewertet. Nach Vorliegen der Auswertungsergebnisse wird zu entscheiden sein, inwiefern ein Anpassungsbedarf besteht.

Margit Conrad