Ich frage die Landesregierung:
1. Wie hat sich die Anzahl der verpachteten Jagdreviere im Kommunalwald in den letzten fünf Jahren entwickelt?
2. Wie hat sich die Anzahl der Reviere im Kommunalwald entwickelt, für die sich kein Pächter mehr gefunden hat?
3. Wie haben sich die Jagd-Pachtpreise in den kommunalen Jagdrevieren in den letzten fünf Jahren entwickelt?
4. Wie hat sich das Aufkommen an Jagdsteuer in den verpachteten kommunalen Jagdrevieren in den letzten fünf Jahren entwickelt?
5. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung der Ziffern 1 bis 3?
Die Antworten
Das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung:
Jagdbezirke, in denen die Jagd ausgeübt werden darf, sind nach § 4 des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) entweder Eigenjagdbezirke oder
gemeinschaftliche Jagdbezirke.
Zusammenhängende Grundflächen mit einer land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich nutzbaren Fläche von 75 Hektar an, die im Eigentum ein und derselben Person oder einer Personengemeinschaft stehen, bilden einen Eigenjagdbezirk (§ 7 Abs. 1 Satz 1
BJagdG).
Nach § 8 Abs. 1 BJagdG bilden alle Grundflächen einer Gemeinde oder abgesonderten Gemarkung, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk
gehören, einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk, wenn sie im Zusammenhang mindestens 150 Hektar umfassen (in Rheinland-Pfalz beträgt gemäß § 6 des Landesjagdgesetzes (LJG) die Mindestgröße für gemeinschaftliche Jagdbezirke 250 Hektar).
Aufgrund der Formulierungen geht die Landesregierung davon aus, dass sich die Fragen auf verpachtete "kommunale Eigenjagdbezirke" beziehen.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage 1858 der Abgeordneten Uta Schellhaaß (FDP) namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1:
Nach den Meldungen der unteren Jagdbehörden hat sich im Land Rheinland-Pfalz in den letzten fünf Jahren die Anzahl der verpachteten kommunalen Eigenjagdbezirke um fünf erhöht.
Zu Frage 2:
Lediglich im Rhein-Lahn-Kreis waren zwei kommunale Eigenjagdbezirke nicht verpachtbar.
Zu Frage 3:
Die Entwicklung der Jagdpachtpreise ist unterschiedlich. Während sich die Pachtpreise in vielen Fällen unverändert darstellen, sind in Einzelfällen Steigerungen um bis zu 24 % und Rückgänge von 30 bis 50 % gemeldet worden. Insgesamt sind die Pachtpreise für kommunale Eigenjagdbezirke landesweit leicht rückläufig.
Zu Frage 4:
Bezogen auf die unterschiedlichen Jagdbezirke (gemeinschaftliche Jagdbezirke, private, kommunale oder staatliche Eigenjagdbezirke) erfolgt keine statistische Erfassung der Jagdsteuer. Es können daher nur Angaben über das jährliche Gesamtaufkommen der Jagdsteuer gemacht werden.
Dieses hat sich in den letzten fünf Jahren wie folgt entwickelt:
2003: 5560787 €
2004: 5385159 €
2005: 5308323 €
2006: 5273844 €
2007: 5366127 €
Das Aufkommen der Jagdsteuer spiegelt die Entwicklung der Jagdpachtpreise wider. Diese stagnieren bzw. sind leicht rückläufig. Die Entwicklung der Jagdsteuer in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten ist aus der beigefügten Anlage zu ersehen.
Zu Frage 5:
Die Landesregierung sieht keine überregionalen Entwicklungen oder Tendenzen, die Anlass zur Sorge geben könnten. Jedoch wird sie die weitere Entwicklung des Jagdpachtmarktes besonders beobachten.
Margit Conrad
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