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Uta Schellhaaß im Landtag Rheinland-Pfalz -

Kleine Anfrage von Uta Schellhaaß

Mahlzeiten in Schulen und Kindertagesstätten

In den Jahren 2006/2007 waren die Untersuchungsergebnisse der vom Landesuntersuchungsamt untersuchten Schulmahlzeiten höchst unbefriedigend. Ich frage daher die Landesregierung:

1. Wie viele Mahlzeiten in Schulen und Kindertagesstätten hat das Landesuntersuchungsamt im Jahr 2008 untersucht?

2. Wie viele davon entsprachen den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung für Kinder und Jugendliche der jeweiligen Altersgruppe?

3. Welches waren die gefundenen Mängel bei den Mahlzeiten, die den Empfehlungen nicht entsprachen?

Die Antworten

Das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. Januar 2009 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1:

Im Rahmen des Jahresprobenplanes 2008 wurden zehn Mahlzeiten aus zehn Schulen als Planproben angefordert. Hierzu liegen Untersuchungsergebnisse von acht Proben vor.
Auf die Probeentnahme von Mittagessen aus Kindertagesstätten wurde bislang in Ermangelung einer Beurteilungsgrundlage verzichtet. Nach Mitteilung der Deutschen Gesellschaft für Ernährung sollen Empfehlungen für Mahlzeiten in Kindertagesstätten im Laufe dieses Jahres veröffentlicht werden. Diese würden eine Vergleichbarkeit der Mahlzeiten ermöglichen.

Zu Frage 2:

Von vier Proben aus Grundschulen (DGE-Referenzgruppe Sieben-bis Neunjährige) waren zwei Proben ohne Beanstandung. Von vier Proben aus Gymnasien/Gesamtschulen (DGE-Referenzgruppe 13- bis 14-Jährige) war eine Probe ohne Beanstandung.

Zu Frage 3:

Bei den zwei beanstandeten Proben aus Grundschulen (DGE-Referenzgruppe Sieben-bis Neunjährige) war im Vergleich zu den Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung festzustellen:
- Der Brennwert der Mahlzeiten lag zu hoch,
- der Fettgehalt einer Mahlzeit lag zu hoch,
- Gehalte an Eisen waren zu niedrig.

Bei den drei beanstandeten Proben aus Gymnasien/Gesamtschulen (DGE-Referenzgruppe 13- bis 14-}ährige) waren die von der DGE vorgegebenen Werte unterschritten:
- im Bereich des Brennwertes,
- im Kohlenhydratanteil,
- im Bereich der Mineralstoffe (insbesondere Magnesium, Calcium und Eisen),
-im Bereich der Vitamine (insbesondere bei den Vitaminen B 1, E und C).

Allerdings können und müssen die zugrunde gelegten Referenzwerte nicht durch eine einzelne Mahlzeit erfüllt werden. Die Anhaltswerte beziehen sich auf einen Durchschnittswert für eine Fünftagewoche. Dies wird bei den im Fall der oben genannten Beanstandungen zu nehmenden weiteren Proben berücksichtigt werden. Die oben genannten Beanstandungen erfolgten zudem ungeachtet der Möglichkeit eines ggf. verfügbaren Nachschlags.

Margit Conrad, Staatsministerin