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Uta Schellhaaß im Landtag Rheinland-Pfalz -

Mündliche Anfrage von Uta Schellhaaß

Resonanz auf das EU-Schulmilchprogramm in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz nehmen laut der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage vom 16.12.2008 viel zu wenige, nämlich nur 13 %, Schulen und Kindertagesstätten am EU-Schulmilchprogramm teil. Leider hat die Landesregierung auf die Fragen drei und fünf hin keine eigenen Aktivitäten zur besseren Inanspruchnahme des Programms genannt. Sie ist jedoch gefordert, sich dafür einzusetzen, dass mehr Kinder in Kindertagesstätten sowie Schülerinnen und Schüler in den Genuss gesunder Milch und Milcherzeugnisse kommen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Worin sieht die Landesregierung die Gründe für die geringe Inanspruchnahme des EU-Schulmilchprogramms?

2. Welche Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, die Akzeptanz von 13 % zu erhöhen?

3. Welchen Organisationsaufwand und gegebenenfalls welche finanziellen Risiken stellt das Anbieten von Schulmilch für die einzelnen Schulen dar?

4. Inwiefern wird die Landesregierung über die Änderung zur Umsetzung der Schulmilch-Beihilfe-Verordnung des Bundes die landeseigene Produktepalette „gesünder" gestalten?


Die Antworten


Zu Frage 1:

Der geförderte und statistisch erfasste Milchverbrauch im Rahmen des EU-Schulmilchprogramms ist seit Jahren sowohl in Rheinland-Pfalz wie auch im bundesweiten Trend kontinuierlich zurück gegangen. Die der Landesregierung bekannten Gründe für den Rückgang des Verbrauchs lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- schwaches Image der Schulmilch bei Schulkindern nach der Kindergarten- und
Grundschulzeit und fehlendes Gesundheitsbewusstsein bei älteren Schülern, aber
auch bei Eltern;
- erfolgreiche Werbung für andere Produkte, z. B. Fruchtsäfte, Softdrinks, Energiedrinks,
die die Milch aus der Verzehrsgewohnheit der Kinder verdrängen;
- geringere Bereitschaft, Milch an der Schule zu verkaufen, da andere Getränke in der
Regel höhere Verkaufserlöse bei der Distribution bringen und relativ hoher administrativer Aufwand für Schulen und Milchlieferanten, der EU-rechtlich vorgegeben wird;
- Reduzierung des EU-Beihilfesatzes seit 1994 um 79,5 %. Die Beihilfe beträgt derzeit noch 18,15 € je 100 Kilogramm. Damit lässt sich der Abgabepreis je Viertelliterpackung (Höchstfördermenge je Kind und Schultag) um rd. 4,5 Cent gegenüber dem Einkaufspreis absenken.

Zu Frage 2:

Es trifft zu, dass lediglich rd. 13 % der Schulen und Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz am EU-Schulmilchprogramm teilnehmen. Hinzu kommen jedoch noch die Einrichtungen, die Milch direkt vom Lebensmitteleinzelhandel (LEH) beziehen und den Kindern ohne Einsatz von Fördermitteln zu einem vergleichsweise günstigen Preis anbieten. Dies bedeutet, dass mehr Schulmilch an Schulen und Kindertagesstätten verzehrt wird, als über das EU-Schulmilchprogramm abgerechnet wird. Eine Erhöhung der Akzeptanz der Abgabe von Milch und Milcherzeugnissen an Schüler und Schülerinnen in Schulen sowie Kinder in Kindertagesstätten erwartet die Landesregierung aufgrund des kürzlich erweiterten EU-Schulmilchprogramms.

Die Europäische Kommission hat die Produktliste der förderfähigen Erzeugnisse auf aromatisierte Milch und laktosefreie Milchgetränke, eine große Auswahl an Käse (einschließlich fettarmer Sorten) sowie Joghurt und fermentierte Milcherzeugnisse wie Buttermilch und Kefir ausgedehnt. Darüber hinaus ist die Zielgruppe erweitert worden, so dass künftig auch weiterführende Schulen denselben uneingeschränkten Zugang zu dem Programm haben, wie Grundschulen und Kindergärten.

Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung sich dafür einsetzen, dass nun in der nationalen Schulmilch-Beihilfe-Verordnung die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass die erweiterte Palette an beihilfefähigen Produkten in den
schulischen Einrichtungen angeboten werden kann.
Unabhängig davon werden in Rheinland-Pfalz speziell für Schulen und Kindertagesstätten Begleitmaßnahmen von der MILAG für alle interessierten Einrichtungen angeboten. Dazu gehören Frühstücksaktionen und Projekttage für Milch, Informationen zum Thema Schulmilch sowie Elternabende.

Auch die Ernährungsberatung der DLRs bietet Unterrichtseinheiten zum Thema Milch an. Darüber hinaus verspricht sich die Landesregierung wichtige Erkenntnisse zur Steigerung des Milchverbrauchs an Schulen und Kindertagesstätten aus dem zwischen Bund und Ländern abgestimmten laufenden Projekt in Nordrhein-Westfalen. In dieser Untersuchung soll beispielsweise in 600 Schulen in Nordrhein-Westfalen, die nach wissenschaftlichen Kriterien ausgesucht wurden, den Fragen nachgegangen werden, ob der sinkende Schulmilchabsatz von der Höhe des Abgabepreises, von der Gestaltung des Angebotes, der Distribution etc. abhängt oder ob es an Aufklärung zur gesunden Ernährung mangelt. Des Weiteren wird überprüft, welche soziodemografischen Merkmale, wie Einkommenssituation oder Bildungsniveau der Eltern, im Zusammenhang mit der Nachfrage zur Schulmilch stehen. Erste Ergebnisse zu dieser Studie sollen Anfang 2010 vorliegen.

Des Weiteren soll eine Vernetzungsstelle "Schulverpflegung Rheinland-Pfalz" interessierte Schulen individuell in der Schulverpflegung fachlich qualifiziert nach den Empfehlungen der DGE beraten und unterstützen. Dabei wird auch das Thema Schulmilch aufgegriffen werden. Die Vernetzungsstelle soll im laufenden Jahr ihre Arbeit aufnehmen.

Zu Frage 3:

In Rheinland-Pfalz wird Schulmilchbeihilfe ausschließlich von den nach rechtlichen Bestimmungen zugelassenen Lieferanten beantragt. Schulen bzw. Kindertagesstätten, die geförderte Schulmilch anbieten möchten, wenden sich unter Angabe der Anzahl von Schülerinnen, Schüler oder Kindern an einen zugelassenen Lieferanten. Der Lieferant ist verpflichtet, die geförderte Schulmilch frei
Einrichtung zu liefern, auch in kleinen Mengen. Die Schule bzw. Kindertagesstätte verpflichtet sich, höchstens 0,25 Liter geförderte Schulmilch je Schülerin, Schüler bzw. Kind pro Tag auszugeben und keine geförderte Schulmilch für die Herrichtung von Speisen zu verkochen.

Damit die Zielgruppe in den Genuss der Förderung kommt, erfolgt die Abgabe der Milch zu einem vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau festgesetzten Höchstpreis, der nicht überschritten werden darf. Finanzielle Risiken bestehen für die schulischen Einrichtungen oder Kindertagesstätten im Wesentlichen darin, dass die bezogene Milchmenge, die nur begrenzt haltbar ist, aufgrund mangelnder Nachfrage nicht vollständig abgesetzt werden kann.

Zu Frage 4:

Lediglich beim Einsatz von Süßungsmitteln nach der Zusatzstoff-Zulassungsverordnung will Deutschland von der EU-rechtlichen Ermächtigung Gebrauch machen und aus ernährungswissenschaftlicher Sicht regeln, dass Produkte mit Süßungsmitteln im Schulmilchprogramm nicht zum Einsatz kommen. Diese Einschränkung wird von der Landesregierung im Bundesratsverfahren unterstützt. Darüber hinaus besteht kein Grund, die Palette der förderfähigen Erzeugnisse einzuschränken.

Hendrik Hering