K l e i n e A n f r a g e
der Abgeordneten Günter Eymael und Uta Schellhaaß (FDP)
und
A n t w o r t
des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Behinderungen auf rheinland-pfälzischen Straßen aufgrund des schneereichen Winters
Die Kleine Anfrage 2736 vom 5. Februar 2010 hat folgenden Wortlaut:
Ein ungewöhnlich schneereicher und kalter Winter liegt bis jetzt hinter uns. Unter anderem waren hiermit teilweise sehr starke
Verkehrsbehinderungen verbunden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Welche rheinland-pfälzischen Bundesautobahnabschnitte waren besonders von schnee- und eisbedingten Verkehrsbeeinträchtigungen
betroffen?
2. Welche Bundesstraßenabschnitte waren in Rheinland-Pfalz besonders von schnee- und eisbedingten Verkehrsbeeinträchtigungen
betroffen?
3. Auf welchen Strecken waren nicht der winterlichen Witterung angepasste Lkw die Ursache für massive Verkehrsbehinderungen?
4. Inwieweit gibt es seitens der Landesregierung Überlegungen, eine streckenbedingte Winterreifen- bzw. Schneekettenpflicht bei
Lkw einzuführen?
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung
mit Schreiben vom 22. Februar 2010 wie folgt beantwortet:
Der Winter 2009/2010 war bisher einer der intensivsten Winter seit Anfang der achtziger Jahre. Aufgrund des starken Frosts und
der zahlreichen Tage mit Schneefällen konnte der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) nicht alle Straßen gleichermaßen
mit Salzstreuung bedienen. Die Verkehrsteilnehmer mussten sich auf Einschränkungen in der Verkehrsqualität einstellen. Dies galt
insbesondere auf Nebenstraßen, damit auf den verkehrswichtigen Achsen im Land, auf Strecken mit besonderen Gefahrenpunkten
und auf Strecken zu Krankenhäusern, Feuerwachen und Polizeistationen weiterhin ein ausreichender Winterdienst möglich war.
Grundsätzlich räumte der LBM alle Strecken nach besten Kräften vom Schnee. Die Probleme, die auftraten, beruhten allein darauf,
dass die Salzlieferanten aufgrund der europaweit winterlichen Witterungsverhältnisse und dem daraus resultierenden extrem hohen
Salzverbrauch nicht die angeforderten Mengen an Streusalz liefern konnten.
Dies vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Von schnee- und eisbedingten Verkehrsbeeinträchtigungen (Sperrungen von bis zu vier Stunden) waren u. a. folgende rheinlandpfälzische
Autobahnabschnitte besonders betroffen (Stand Anfang Februar 2010):
– A 61 zwischen den Anschlussstellen (AS) Rheinböllen und Stromberg sowie Dieblicher Berg,
– A 3, Deesener Berg bei Dierdorf,
– A1 bei Mehring sowie
– A 61 auch in flacheren Abschnitten bei Worms.
Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. März 2010
Zu Frage 2:
In Rheinland-Pfalz mussten bis auf die nachfolgend genannten Ausnahmen bislang noch keine Bundesstraßen verkehrsbedingt voll
gesperrt werden.
– Die B 41 zwischen Niederbrombach und Oberbrombach wurde wegen der dortigen Steigungsstrecke für den Lkw-Verkehr vom
2. Februar 2010, 18.00 Uhr, bis 3. Februar 2010, 8.00 Uhr, gesperrt.
– Die B 54 bei Stein-Neukirch war am 1. Februar 2010 wegen eines Verkehrsunfalls zeitweise gesperrt.
– Die B 8 war am 30. und 31. Januar 2010 zeitweise gesperrt.
Zu Frage 3:
Nach den Feststellungen der Polizei konnten viele Lkw aufgrund der schnell niedergegangenen Schneemassen, plötzlich auftretenden
Schneewehen und zum Teil eisglatter Fahrbahnen ihre Fahrt in den Steigungsstrecken nicht fortsetzen, obwohl sie fast ausnahmslos
mit Winterreifen ausgerüstet waren.
Nicht der Witterung angepasste Lkw waren nur in Einzelfällen ursächlich für massive Verkehrsbehinderungen, z. B. am 25. Januar
2010 auf der A 61 zwischen den AS Rheinböllen und Stromberg. In diesem Fall stellte sich ein mit Sommerreifen ausgerüsteter Lkw
quer und prallte gegen die Mittelschutzplanke. Dieser Verkehrsunfall führte zu einer vierstündigen Vollsperrung der Richtungsfahrbahn
Ludwigshafen.
Zu Frage 4:
Hinsichtlich der Einführung einer streckenbedingten Winterreifenpflicht für Lkw ist darauf hinzuweisen, dass nach § 2 Abs. 3 a
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) eine gesetzliche Verpflichtung besteht, wonach bei allen Kraftfahrzeugen – also auch bei Lkw –
die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen ist. Hierzu gehört insbesondere auch eine geeignete Bereifung.
Diese grundsätzliche, streckenunabhängige Regelung wurde bereits im Jahr 2006 mit bundesweiter Geltung eingeführt. Sie dient
neben der Erhöhung der Verkehrssicherheit beispielsweise auch dem Ziel, Unfallgefahren und Staus durch liegen gebliebene Kraftfahrzeuge
bei extremen Witterungsverhältnissen zu vermeiden.
Für die Einführung einer streckenbedingten Schneekettenpflicht für Lkw enthält die StVO bereits ein Instrument der Beschilderung.
So kann mit dem Verkehrszeichen 268 StVO („Schneeketten vorgeschrieben“) den Lkw-Fahrern für eine bestimmte Strecke
eine „Schneekettenpflicht“ per Verkehrszeichen auferlegt werden.
Hendrik Hering, Staatsminister
Druckversion
PRESSE
