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Uta Schellhaaß im Landtag Rheinland-Pfalz -

Kleine Anfrage von Uta Schellhaaß, 21.01.2010

Zulassungspflicht nach EU-Hygienepaket – Ablauf der Übergangsfrist zum 31. Dezember 2009

K l e i n e A n f r a g e
der Abgeordneten Uta Schellhaaß (FDP)
und
A n t w o r t
des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz

Zulassungspflicht nach EU-Hygienepaket – Ablauf der Übergangsfrist zum 31. Dezember 2009

Die Kleine Anfrage 2715 vom 21. Januar 2010 hat folgenden Wortlaut:

Seit dem 1. Januar 2010 benötigen zahlreiche Lebensmittelbetriebe für die Ausübung ihrer Tätigkeit eine Zulassung nach dem EUHygienerecht,
das seit Anfang 2006 in Kraft ist. Für Betriebe, die bereits vor 2006 tätig waren, war für die Zulassung eine Übergangsfrist
bis Ende 2009 vorgesehen.
Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele rheinland-pfälzischen Lebensmittelbetriebe haben das EU-Hygienesiegel und sind somit zugelassen?

2. Wie viele davon sind Metzgereien, Direktvermarkter oder Gaststätten mit eigener Schlachtung?

3. Können alle Betriebe ohne Unterbrechung auch nach dem 1. Januar 2010 ihre Tätigkeit fortführen oder gibt es Betriebe, die noch
zugelassen werden müssen?

4. Wie viele Betriebe haben von den zuständigen Behörden die Zulassung abgelehnt bekommen?

5. Aus welchen Gründen geschah die Nichtzulassung?

Das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben
vom 10. Februar 2010 wie folgt beantwortet:

Zu den Fragen 1 und 2:
In Rheinland-Pfalz wurden 640 Betriebe nach dem neuen EU-Hygienerecht zugelassen, davon 330 Metzgereien (199 Betriebe mit
eigener Schlachtung), 106 Direktvermarkter (81 Betriebe mit eigener Schlachtung) und 29 Gaststätten (ein Betrieb mit eigener
Schlachtung).

Zu Frage 3:
Alle Betriebe, die zugelassen wurden, können nach dem 1. Januar 2010 ihre Tätigkeit fortführen. Bei einigen Betrieben wurden die
Zulassungsverfahren bisher noch nicht abgeschlossen.

Zu den Fragen 4 und 5:
Nach den Meldungen der für die Zulassung zuständigen Kommunen wurde ein Betrieb wegen unzureichender baulicher Voraussetzungen
nicht zugelassen.

Margit Conrad
Staatsministerin