K l e i n e A n f r a g e
der Abgeordneten Uta Schellhaaß und Dr. Peter Schmitz (FDP)
und
A n t w o r t
des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen
Schweinegrippe-Impfung in Rheinland-Pfalz
Die Kleine Anfrage 2568 vom 11. November 2009 hat folgenden Wortlaut:
Wir fragen die Landesregierung:
1. In welcher Form wird die flächendeckende Versorgung mit Impfstoff über die Apotheken sichergestellt?
2. In welchem Umfang wird der erforderliche Impfstoff zurzeit bereitgestellt?
3. In welchem Umfang stehen Ärzte in Rheinland-Pfalz bereit, welche die entsprechenden Impfungen durchführen können?
4. Was waren die Gründe dafür, dass die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz sich nicht an der flächendeckenden Organisation
der Grippeschutzimpfung beteiligte?
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit
Schreiben vom 23. November 2009 wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
In Rheinland-Pfalz ist die Bereitschaftspolizei zentrale Annahmestelle für den Impfstoff. Von dort werden die Lieferungen auf die
Gesundheitsämter und den Großhandel im Land verteilt. Diese Lösung wurde gewählt, da dort für die Lagerung, Aufteilung und
den Kühltransport die geeigneten Räume und Transportmittel zur Verfügung stehen und auch die gesetzlich vorgeschriebene Überwachung
durch Apotheker sichergestellt ist.
Die Landesregierung hat vertraglich sichergestellt, dass die sechs Großhändler des Landes den Impfstoff an die ihnen zugeordneten
insgesamt 150 Bereitstellungsapotheken liefern, von wo aus der Impfstoff in die Impfpraxen gebracht wird. Die AOK gibt der Ärzteschaft
die Bezugsapotheke nach Anmeldung als Impfpraxis bekannt.
Auf diese Weise hat die Landesregierung gemeinsam mit der Landesapothekerkammer ein kontrolliertes Liefersystem des Impfstoffs
sichergestellt. So kann auf mögliche Schwankungen der Liefermengen, zumindest bis zu einem gewissen Grad, umgehend reagiert
werden.
Die Impfärztinnen und Impfärzte fordern mit einem speziellen Rezeptvordruck Impfstoff bei den ihnen zugeordneten Bezugsapotheken
an. Die Anforderungsmenge soll sich nach den vereinbarten Impfsprechstunden richten. Die flächendeckend vorhandenen
Apotheken liefern die Bestellungen in die Impfpraxen. Es werden pro Rezept 40 Impfdosen ausgeliefert. Das stellt zurzeit die Mindestabnahmemenge
dar. Durch eine Begrenzung der wöchentlich von den Impfpraxen einlösbaren Rezepte kann auch regional die
Abgabemenge an die insgesamt im Land verfügbaren Impfstoffdosen angepasst werden.
Die Apothekerkammer ordnet die Impfpraxen den Bezugsapotheken der räumlichen Nähe entsprechend zu.
Zu 2.:
Die Länder haben insgesamt 50 Millionen Dosen Impfstoff bestellt, 2,4 Millionen davon für Rheinland-Pfalz. Der Impfstoff wird
wöchentlich an die Länder – anteilig der Einwohnerzahlen – geliefert. Derzeit kann der Hersteller GlaxoSmithKline (GSK) nur eine
deutlich geringere Menge an Impfstoff liefern, als zunächst in Aussicht gestellt. So sind in Rheinland-Pfalz bisher nur etwa ein Drittel
der erwarteten Dosen eingetroffen. Mit der Lieferung am 12. November 2009 sind nun circa 270 000 Impfdosen nach Rheinland-
Pfalz gegangen.
Grund für die Probleme ist nach Angaben der Firmensprecher von GSK, dass sich das Saatvirus zu Beginn der Produktion schwierig
vermehren ließ und die Produktion daher umgestellt werden musste. Davon sind nach Kenntnis der Landesregierung auch andere
Impfstoffhersteller betroffen. Voraussichtlich ab Ende November 2009 wird nach der aktuellen Einschätzung von GSK die nun bessere
Ausbeute auch zu höheren Liefermengen an die Länder führen.
Die von Deutschland bestellten 50 Millionen Impfstoffdosen werden wöchentlich bis ins erste Quartal 2010 hinein geliefert, anteilig
der Bevölkerungszahlen. So erhält Rheinland-Pfalz fünf Prozent der wöchentlich für Deutschland bereitgestellten Produktionsmenge.
Eine verbindliche Bekanntmachung der Liefermenge erfolgt jeweils donnerstags für die darauf folgende Woche.
Zu 3.:
Die Impfung des medizinischen Personals (zum Beispiel Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken, Pflegedienste, Krankenhäuser,
Alten- und Pflegeheime), der Feuerwehr und Hilfsorganisationen wird von Ärztinnen und Ärzten des öffentlichen Gesundheitsdienstes
und einer großen Zahl von freiwilligen und betriebsärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzten durchgeführt. Seit dem 26. Oktober
2009 haben landesweit bereits viele Impftermine stattgefunden.
Die AOK hat die Liste der gemeldeten Impfärztinnen und Impfärzte, die die zur Impfung aufgerufenen Menschen mit chronischen
Grunderkrankungen oder sonstigen schweren Gesundheitsstörungen impfen sollen, erstmals zum 30. Oktober 2009 erstellt. Derzeit
sind auf der im Internet eingestellten Liste circa 830 Impfstätten ausgewiesen, in denen nach Angaben der AOK circa 1 000 Ärztinnen
und Ärzte impfen.
Nach Kenntnis der Landesregierung haben in vielen Praxen die Impfungen wie vorgesehen in der 45. Kalenderwoche begonnen.
Seit einigen Tagen gibt es nun einen großen Andrang auf die Impfpraxen. Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie
und Frauen hat daher bereits am 4. November 2009 Gespräche mit dem Landkreistag geführt, damit die Gesundheitsämter,
wenn es notwendig ist, in die Impfungen der Bevölkerung einbezogen werden. Dazu hat das Ministerium den Gesundheitsämtern
Listen mit nicht mehr praktizierenden Ärztinnen und Ärzten zugeleitet, die bereit sind, die Gesundheitsämter bei dieser Aufgabe
personell zu unterstützen. Die Liste hat die Landesärztekammer auf Bitten des Ministeriums vor circa acht Wochen mit Hilfe einer
landesweiten Umfrageaktion zusammengestellt.
Zu 4.:
Die Kassenärztliche Vereinigung hatte sich bereiterklärt, die Verantwortung für die Gewinnung der Impfärztinnen und Impfärzte zu
übernehmen. Darüber hinaus hatte sie die Federführung bei der Vorbereitung der Impfungen für das Personal aus Arzt- und Zahnarztpraxen
und Apotheken. Der überraschende Ausstieg der Kassenärztlichen Vereinigung aus den Vorbereitungen circa zwei Wochen
(Montag, den 12. Oktober 2009) vor dem Impfstart hat alle Partner im rheinland-pfälzischen Gesundheitswesen vor zusätzlich
zu bewältigende Aufgaben gestellt. Als Grund gab der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung die Verärgerung über die
Entscheidung der AOK und anderer Kassen an, dass diese in diesem Jahr die Kosten gegen die saisonale Influenza nicht mehr für
alle Versicherten, sondern nur noch für den von der Ständigen Impfkommission (STIKO) genannten Personenkreis übernehmen
wollen.
Malu Dreyer
Staatsministerin
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