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Uta Schellhaaß im Landtag Rheinland-Pfalz -

Kleine Anfrage von Uta Schellhaaß und Günter Eymael, 03.09.2009

Quecksilber in Energiesparlampen

K l e i n e A n f r a g e
der Abgeordneten Günter Eymael und Uta Schellhaaß (FDP)
und
A n t w o r t
des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz

Quecksilber in Energiesparlampen

Die Kleine Anfrage 2403 vom 3. September 2009 hat folgenden Wortlaut:
Nach dem 1. September 2009 tritt das aufgrund der Eco-Design-Richtlinie (2005/32/EG) in Deutschland durch das Gesetz über die
umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte umgesetzte Verbot für 100-Watt-Glühbirnen und andere Leuchtmittel in
Kraft. Bis 2012 wird das Verbot dann auf alle Glühbirnen ausgeweitet. Nach der Intention der Richtlinie sollen dann flächendeckend
nur noch Energiesparlampen verwendet werden, weshalb bereits von Vorratskäufen seitens der Verbraucherinnen und Verbraucher
berichtet wurde.
Abgesehen davon, dass Experten die Auswirkungen der Umstellung auf Energiesparlampen auf den CO2-Ausstoß eher mit Zweifeln
betrachten, enthält jede dieser Leuchten auch einen nicht unerheblichen Teil hochgiftigen Quecksilbers, der vor allem für Kinder,
Schwangere und Tiere zu einer nicht zu unterschätzenden gesundheitlichen Gefahr werden kann. Dies ist vor allem der Fall, wenn
eine Energiesparbirne zerbricht oder nicht sachgemäß entsorgt wird, da so das Quecksilber aufgenommen wird bzw. in den Umweltkreislauf
gelangt.
Aufgrund der Gefahren durch Quecksilber ist die Entsorgung von Energiesparlampen im Hausmüll verboten und die Entsorgung
als Sondermüll vorgeschrieben.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie schätzt die Landesregierung die Gefahren durch Quecksilber für Umwelt und Verbraucher ein und hält die Landesregierung
die Verbraucherinnen und Verbraucher in Rheinland-Pfalz für ausreichend darüber informiert?

2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, Umwelt und Verbraucher in Rheinland-Pfalz vor Gefahren zu schützen?

3. Welche konkreten Maßnahmen sind im Hinblick auf die Umsetzung des Verbots sowie die Information und den Schutz der Verbraucherinnen
und Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren durch Quecksilber seitens der Landesregierung und der Kommunen
notwendig?

4. Mit welchen anfänglichen und dauerhaften Kosten durch das Verbot rechnet die Landesregierung für Land, Kommunen, Wirtschaft
und die Verbraucher in Rheinland-Pfalz, insbesondere bezüglich der Kontrolle des Verbots, der Kontrolle der ordnungsgemäßen
Entsorgung, der Entsorgung selbst sowie Anschaffungs- und Umrüstungskosten?
Das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben
vom 24. September 2009 wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung:
Das Energiebetriebene-Produkte-Gesetz (EBPG) setzt die Energy using Products (EUP)-Richtlinie (2005/32/EG, Ökodesign-Richtlinie)
der Europäischen Union (EU) in deutsches Recht um. Es ist mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 7. März 2008
in Kraft getreten.
Betroffen sind alle energiebetriebenen Massenprodukte, deren Umweltaspekte, besonders im Hinblick auf Energieverbrauch und
gefährlichen Abfall, verbessert werden können. Dafür werden in Durchführungsmaßnahmen verschiedene Anforderungen an einzelne
Produktgruppen festgelegt. Die Erfüllung dieser Anforderungen muss (neben der Erfüllung anderer, bereits gültiger Vorschriften)
gegeben sein, damit das Produkt die CE-Kennzeichnung tragen und damit in der EU verkauft, in Betrieb genommen oder
in die EU importiert werden darf.
Die Anforderungen an die Effizienz von Haushaltsbeleuchtungen sind in der ersten Durchführungsvorschrift zur Ökodesign-Richtlinie
geregelt.
Seit dem 1. September 2009 ist daher europaweit das Inverkehrbringen von matten Glühbirnen und klaren Glühbirnen über 75
Watt nicht mehr zulässig. Die EU hat mit den Lampenherstellern einen Stufenplan vereinbart. Bis 1. September 2012 werden dann
auch alle anderen herkömmlichen Glühbirnen vom Markt genommen werden.
Der Ersatz von herkömmlichen Glühlampen durch effiziente Energiesparlampen ist heute kein Problem. Die Lampen stehen in
den verschiedensten Bauformen und unterschiedlichen Lichtfarben zur Verfügung. Die EU schätzt, dass durch den Einsatz von Energiesparlampen
knapp 40 Terawattstunden Energie eingespart werden können – das entspricht mehr als dem dreifachen Stromverbrauch
des Sektors Haushalte, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz oder dem gesamten Stromverbrauch
Rumäniens. Europaweit können damit 15 Millionen Tonnen CO2 eingespart werden. Weiterhin dürfen Halogenleuchten verkauft
werden. Diese müssen allerdings ab 1. September 2016 auch höhere Effizienzanforderungen einhalten.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eymael und Schellhaaß (FDP) namens der Landesregierung
wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:
Energiesparlampen enthalten, ebenso wie die seit langem genutzten Leuchtstoffröhren, in geringen Mengen Quecksilber, das zur
Funktion der Lampen zwingend erforderlich ist. Bei intakten Lampen und richtiger Entsorgung wird kein Quecksilber in die Umwelt
freigesetzt.
Nach Informationen des Umweltbundesamtes ist zudem bei der Energiesparlampe die Summe aus Quecksilber in der Lampe und
dem Quecksilberausstoß bei der Stromerzeugung geringer als der Quecksilberausstoß bei der Stromerzeugung für eine vergleichbare
herkömmliche Glühlampe.
Die Landesregierung sieht bei richtigem Umgang mit und Entsorgung von Energiesparlampen keine Gefahren für Umwelt und Verbraucher.
Sie informiert daher die Bürgerinnen und Bürger umfassend zum Einsatz, Umgang und zur Entsorgung von Energiesparlampen.
Außerdem informiert sie die Kommunen über die Sammlung und Entsorgung dieser Lampen. Nach Auffassung der Landesregierung
sind die Bürgerinnen und Bürger durch diese Informationen und die öffentliche Berichterstattung gut unterrichtet.

Zu Frage 3:
Eine umfassende Aufklärung zur Verwendung und Entsorgung der Lampen erfolgt durch die Landesregierung unter anderem im
Rahmen der Energieeinsparkampagne „UnserEner“, beispielsweise in der Broschüre „Einfach Strom sparen“. Mit einem Flyer zum
Thema energiesparende Beleuchtung hat die Landesregierung im September 2009 nochmals über die richtige Verwendung und Entsorgung
von Energiesparlampen informiert.
Bereits im April 2005 hat die Landesregierung die Kreisverwaltungen und die Verwaltungen der kreisfreien Städte über die Aufgaben
nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), insbesondere über die Einrichtung von Sammelstellen für die
kostenlose Rücknahme und Sammlung von Altgeräten (auch Energiesparlampen), informiert. In einem weiteren Rundschreiben
im Februar 2009 wurden die Kommunen nochmals speziell über die Sammlung von Energiesparlampen unterrichtet. Informationen
zu Rücknahmestellen sind im Internet unter www.lichtzeichen.de verfügbar.
Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet derzeit ein Vollzugskonzept zur Marktüberwachung im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie,
die die Einzelheiten des Vollzugs regeln wird.

Zu Frage 4:
Für das Land werden Kosten durch den Vollzug der Ökodesign-Richtlinie entstehen, deren Höhe derzeit noch nicht abgeschätzt
werden kann.
Für den Handel entstehen keine zusätzlichen Kosten. Ein Abverkauf eingelagerter Ware ist zeitlich unbefristet zulässig.
Für die Bürgerinnen und Bürger entstehen durch den Einsatz von Energiesparlampen Kostenvorteile durch die Stromeinsparung.
Beim Ersatz einer 75-Watt-Glühbirne können ca. 120 Euro während einer angenommenen Lebensdauer einer Energiesparlampe von
10 000 Stunden gespart werden. Eine Austauschverpflichtung bereits eingebauter Lampen besteht nicht.
Die Kosten der Sammlung von Lampen aus privaten Haushaltungen sind, wie bisher auch bei Leuchtstoffröhren, im Rahmen der
geteilten Produktverantwortung von den Kommunen zu tragen. Energiesparlampen machen nur einen kleinen Anteil an der Gesamtsammelmenge
aller Elektroaltgeräte aus. Die Kosten für die Kommunen werden sich nach Einschätzung der Landesregierung
auch bei einem künftig höheren Anfall von gebrauchten Energiesparlampen nicht wesentlich erhöhen.

In Vertretung:
Jacqueline Kraege
Staatssekretärin