K l e i n e A n f r a g e
der Abgeordneten Uta Schellhaaß (FDP)
und
A n t w o r t
des Ministeriums für Wirtschaft,Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Jakobskreuzkraut in Rheinland-Pfalz
Die Kleine Anfrage 2297 vom 15. Juli 2009 hat folgenden Wortlaut:
Das Jakobskreuzkraut stellt aufgrund seiner hochgradigen Giftigkeit für Weidetiere (und auch für Menschen) eine akute Gefahr
dar. Im Vergleich zur Vergangenheit tritt die Pflanze derzeit stark vermehrt auf. Vermutet werden als Ursache u. a. auch die Ausbringung
durch verunreinigte Samenmischungen zur Begrünung von öffentlichen Flächen und Böschungen durch die öffentliche
Hand.
Da die in der Pflanz enthaltenen Pyrrolizidinalkaloide (PA) in der Leber toxisch wirken, hat das Bundesinstitut für Risikobewertung
bereits 2007 vor möglichen Aufnahmepfaden für den Menschen, beispielsweise durch Milch, Honig, Eier, Salat oder Getreide,
gewarnt und Forschungsbedarf konstatiert.
Von besonderer Gefährlichkeit ist das Jakobskreuzkraut dabei gerade deshalb, weil es in Heu oder Silage seine fresshemmenden Eigenschaften
verliert, die toxische Wirkung jedoch bestehen bleibt. Auch besitzen junge Pflanzen etwa sieben Wochen lang ebenfalls
noch keine Bitterstoffe, die Weidetiere von der Aufnahme der Pflanze abhielten.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bislang getroffen, um zu verhindern, dass durch staatliche Maßnahmen, beispielsweise
durch die Begrünung von Autobahnböschungen seitens des Landesbetriebs Mobilität, die Verbreitung von Jakobskreuzkraut
oder ähnlichen potenziell gefährlichen Gewächsen gefördert wird?
2. Inwiefern hat die Landesregierung Sorge getragen, dass die Ausbreitung des Jakobskreuzkrauts eingedämmt wird, z. B. durch Information
der kommunalen Straßen- und Grünflächenämter, Autobahnmeistereien sowie durch weitere geeignete Maßnahmen
wie zeitgerechtes Abmähen der Pflanzen vor der Samenstreuung bzw. Blüte?
3. Kann nach den Erkenntnissen der Landesregierung ausgeschlossen werden, dass eventuell verunreinigte Mahd von Autobahnböschungen
oder -mittelstreifen zu Heu oder Silage verarbeitet wird oder sonst zur Fütterung von Weidetieren dient?
4. Inwiefern führt die Lebensmittelkontrolle in Rheinland-Pfalz Untersuchungen durch, die die möglichen Aufnahmepfade von
PA für den Menschen im Blick haben?
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung
mit Schreiben vom 5. August 2009 wie folgt beantwortet:
Das Jakobskreuzkraut ( JKK) ist eine einheimische Pflanzenart, die in Rheinland-Pfalz sehr verbreitet auftritt. In den vergangenen
Jahren hat die Verbreitung zugenommen. Hauptursachen hierfür sind die Aufgabe bzw. Reduzierung der Bewirtschaftung (brach
fallende Ackerflächen, reduzierte Nährstoffzufuhr und Schnittmaßnahmen auf Grünlandflächen, mangelnde Weidepflege) sowie
ein lange offen gehaltener Boden im Zeitraum des Samenfluges des JKK (z. B. bei Tiefbauarbeiten oder in Baugebieten).
Auf intensiv bewirtschaftetem Acker- und Grünland kann sich das JKK nahezu nicht etablieren. Daher ist eine ordnungsgemäße
Grünlandbewirtschaftung mit der Erhaltung einer den Boden deckenden Grasnarbe die wichtigste Maßnahme zur Verhinderung
eines JKK-Besatzes. In der Beratung von Grünlandbetrieben stehen daher die hierfür erforderlichen Maßnahmen (ausreichende Düngung,
zeitgerechte Schnittmaßnahmen, permanente Nachsaaten bei Narbenschäden) im Mittelpunkt.
Die Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch Eintritt der im JKK enthaltenen Pyrrolizidinalkaloide (PA) in die
Lebensmittelkette ist derzeit Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen. Daher ist noch keine abschließende Bewertung des
Gefährdungspotenzials von JKK möglich; dieses wird in Deutschland jedoch als sehr gering eingeschätzt.
Dies vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Bei der Begrünung von Straßenböschungen durch Gras- und Kräutersamen wird darauf geachtet, dass das verwendete Saatgut keine
Verunreinigungen durch Samen nicht erwünschter Pflanzenarten enthält. Die Saatguthersteller garantieren verunreinigungsfreies
Saatgut. JKK wurde und wird in den Saatgutmischungen im Bereich der Straßenbauverwaltung nicht verwandt.
Zu Frage 2:
Der Verbreitung von JKK wird insbesondere durch folgende Maßnahmen begegnet:
– Die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) beraten und informieren intensiv über die Gefährdung durch JKK und entsprechende
Bekämpfungsmethoden. Am effektivsten kann der Samenflug durch Abmähen der Pflanze während ihrer Blüte eingeschränkt
werden. Mähen vor der Blüte führt hingegen zu einem verstärkten Wiederaustrieb von JKK-Pflanzen.
– In Kooperation des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) und des DLR Rheinhessen-Nahe-Hunsrück (DLR RNH),
das für die Koordinierung der JKK-Bekämpfung zuständig ist, werden gemeinsame Maßnahmen zur Verhinderung und Verringerung
der Ausbreitung von JKK durchgeführt. So wurde ein Verfahren installiert, welches die gezielte Bekämpfung von JKK auf
vom LBM unterhaltenen Flächen ermöglicht. Gemeldete Vorkommen von JKK an Straßenrändern in Grünlandregionen bzw.
in der Umgebung von Pferdeweiden werden von den Beratern der DLR verifiziert, um Verwechslungen mit zahlreichen anderen,
ebenfalls gelb blühenden Pflanzenarten zu vermeiden. Bestätigte Funde werden zentral über das DLR RNH an den LBM
gemeldet. Meldungen erfolgen auch durch das Landespflegepersonal des LBM.
Der LBM führt zur Zeit der JKK-Blüte gezielt Mäharbeiten an den gemeldeten Stellen durch. Mitarbeiter des LBM werden auf
Fortbildungsmaßnahmen laufend durch Fachpersonal des DLR RNH geschult.
– Die Kommunen werden unter Einbeziehung des Gemeinde- und Städtebundes beraten. Ferner werden bei Meldungen von starkem
JKK-Auftreten die betroffenen Kommunalverwaltungen gezielt angesprochen und intensiv über Bekämpfungsmöglichkeiten beraten.
– Das JKK kann auch auf Flächen auftreten, die aus Gründen des Naturschutzes als Biotope durch Mahd oder Beweidung gepflegt
werden. Naturschutzbehörden, Biotopbetreuer, Bewirtschafter und die Berater im Rahmen des Programms Agrar-Umwelt-Landwirtschaft
wurden angewiesen, die Bestandsentwicklung von JKK zu beobachten, vorgefundene Pflanzen zu entfernen und mit
JKK kontaminiertes Mähgut nicht für die Tierfütterung zu verwenden. Standorte mit auffallend großen JKK-Beständen sind über
das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht an das DLR RNH zu melden.
Zu Frage 3:
Grundsätzlich wird das Mähgut aus Straßenseitenräumen vor Ort belassen oder nach der Aufnahme kompostiert. Eine Weiterveräußerung
als Heu oder Silage an Landwirte und andere durch den LBM erfolgt nicht. Teilweise werden vom LBM Ausgleichsflächen
an Dritte verpachtet. Diese bewirtschaften die Flächen selbst und verwenden das Mähgut in eigener Verantwortung.
Zu Frage 4:
Untersuchungen von Lebensmitteln tierischen Ursprungs auf PA werden im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung im
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz nicht durchgeführt. Eine Methodenentwicklung zum Nachweis in Lebensmitteln sowie
gezielte Überprüfungen von Lebensmitteln, z. B. über ein Monitoring, ist derzeit aufgrund fehlender Routinemethoden und der
geringen Wahrscheinlichkeit eines gesundheitlichen Risikos nicht angezeigt, zumal die Pflanze durch Maßnahmen der guten landwirtschaftlichen
Praxis bekämpft werden kann.
Hendrik Hering
Staatsminister
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