K l e i n e A n f r a g e
der Abgeordneten Günter Eymael und Uta Schellhaaß (FDP)
und
A n t w o r t
des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz
Verbrauchertäuschung bei Lebensmitteln
Die Kleine Anfrage 2224 vom 3. Juni 2009 hat folgenden Wortlaut:
In den Medien wird zurzeit u. a. auch von Verbrauchertäuschung mit sogenanntem Analogkäse berichtet. Nach europäischem Recht
ist die Bezeichnung „Käse“ ausschließlich einem aus Milch hergestellten Erzeugnis vorbehalten. Wird ein Milchbestandteil ganz oder
teilweise ersetzt, beispielsweise Milchfett durch Pflanzenfett, darf die Bezeichnung „Käse“ nicht verwendet werden. Imitate sind auf
dem Markt grundsätzlich nicht verboten, bedürfen aber einer besonderen Bezeichnung. Sie darf keine Verwechslung mit echtem
Käse zulassen. Dem Verbraucher muss es möglich sein, die Art des Lebensmittels deutlich zu erkennen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Inwieweit hat die amtliche Lebensmittelüberwachung in Rheinland-Pfalz die o. g. Rechtslage regelmäßig kontrolliert?
2. Wie oft mussten bei Kontrollen in unserem Bundesland fälschlicherweise als Käse bezeichnete Waren oder Zutaten beanstandet
werden?
3. Wo wurden Beanstandungen vorwiegend festgestellt (in der Gastronomie, im Handel, bei Verarbeitungsbetrieben)?
4. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um Verbrauchertäuschungen im o. a. Fall zu verhindern?
5. Inwieweit sieht die Landesregierung auch bei anderen Lebensmitteln wie z. B. Eiscreme die Gefahr von Fällen der Verbrauchertäuschung?
Das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben
vom 24. Juni 2009 wie folgt beantwortet:
Milch und Milchprodukte sind qualitativ hochwertige Lebensmittel. Daher steht für die Landesregierung außer Frage, dass ihr – auch
nur teilweiser – Ersatz durch Produkte, bei denen bestimmte Eigenschaften von Käse nachgebildet wurden (im Folgenden: „Käseimitate“),
für den Verbraucher unmissverständlich gekennzeichnet werden muss.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage 2224 der Abgeordneten Günter Eymael und Uta Schellhaaß (FDP) namens
der Landesregierung wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Kontrollen im Hinblick auf den möglichen missbräuchlichen Einsatz von Käseimitaten erfolgen im Rahmen der routinemäßig
durchgeführten Betriebskontrollen. So wurde in Rheinland-Pfalz schon im Jahr 2001 – und damit lange bevor die Thematik einer
breiteren Öffentlichkeit bekannt wurde – ein erster Probenabruf zum Thema Käseimitate durchgeführt, bei dem jedoch keine Imitate
oder Imitatmischungen gefunden wurden. Im Jahr 2008 wurden 40 Proben eingehender auf die Verwendung von sog. Käseimitaten
untersucht. Unter den 14 Proben, bei denen hierfür eine lebensmittelchemische Analytik erforderlich war, fanden sich
fünf Proben, bei denen sog. Käseimitate unter irreführender Kennzeichnung verwendet worden waren.
Zu Frage 3:
Die Probennahmen erfolgten in der Gastronomie, im Einzelhandel, bei Weiterverarbeitern und im Großhandel. Von den im Jahr
2008 beanstandeten fünf Proben stammten drei Proben aus dem Bereich Gastronomie/Imbiss und zwei Proben aus dem Bereich
Einzelhandel.
Zu Frage 4:
Die örtlich zuständigen Behörden haben in den Fällen, in denen der Einsatz der Käseimitate eine Irreführung darstellte, Bußgeldverfahren
eingeleitet. Die verantwortlichen Lebensmittelunternehmer wurden aufgefordert, die Deklaration zu ändern bzw. die
Käseimitate nicht mehr zu verwenden. Dies wurde durch Nachkontrollen überprüft.
Bei den Kontrollen von Betrieben, die Zubereitungen aus oder unter Verwendung von Käse herstellen, verwenden oder anbieten,
werden weiterhin insbesondere der Einsatz von Käseimitaten sowie die betreffende Deklaration überprüft. Die zuständigen Behörden
werden die Problematik bei den Kontrollen weiterhin verstärkt berücksichtigen.
Für das Jahr 2009 ist geplant, den Probenabruf zu steigern.
Die Thematik war Gegenstand einer umfassenden, bundesweiten Berichterstattung. Die Sachverständigen des Landesuntersuchungsamtes
haben in Fernseh-, Hörfunk- und Zeitungsbeiträgen über die rechtlichen Vorgaben zur Deklaration von Käse und Käseimitaten
informiert sowie konkrete Entscheidungshilfen für die Verbraucherinnen und Verbraucher gegeben.
Die Ergebnisse eines aktuell laufenden Probenabrufs des Landesuntersuchungsamtes, der 30 Proben von frischen, verzehrfertigen
Mischsalaten mit Käse umfasst, werden wir, sobald diese vorliegen, veröffentlichen und mit Hinweisen an die Verbraucherinnen
und Verbraucher verbinden.
Zu Frage 5:
Die Landesregierung hat keinen konkreten Anlass, bei anderen Lebensmitteln, wie z. B. Eiscreme, besondere Fälle der Verbrauchertäuschung
zu vermuten. Gleichwohl werden im Rahmen der Betriebskontrollen durch die vor Ort zuständigen Behörden sowie im
Rahmen der Probenuntersuchungen im Landesuntersuchungsamt grundsätzlich auch Aspekte möglicher Verbrauchertäuschung in
die Beurteilung mit einbezogen.
Margit Conrad
Staatsministerin
Druckversion
PRESSE
