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Uta Schellhaaß im Landtag Rheinland-Pfalz -

Kleine Anfrage von Uta Schellhaaß, 10.06.2009

Sprachförderung vor der Einschulung im Kreis Neuwied

K l e i n e A n f r a g e
der Abgeordneten Uta Schellhaaß (FDP)
und
A n t w o r t
des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur

Sprachförderung vor der Einschulung im Kreis Neuwied

Die Kleine Anfrage 2233 vom 10. Juni 2009 hat folgenden Wortlaut:
Von einigen Kindertagesstätten im Kreis Neuwied ist mir bekannt, dass das Jugendamt im Förderjahr 2008/2009 aus finanziellen
Gründen die Förderung von Modulen für Kinder im Alter von vier bis fünf Jahren ablehnte. Überdies bekamen Einrichtungen, die
zwei Basismodule beantragt hatten, nur eines genehmigt. Auch für das Förderjahr 2009/2010 wurden die Kindertagesstätten gebeten,
die bereits gestellten Anträge zu überarbeiten mit dem Ziel, zu kürzen.
Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Einrichtungen im Kreis Neuwied haben im Förderjahr 2008/2009 Module für Kinder im Alter von vier bis fünf Jahren
beantragt?

2. Wie viele davon wurden genehmigt?

3. Wie viele Einrichtungen haben die Förderung von zwei Basismodulen beantragt?

4. Wie vielen wurden zwei genehmigt?

5. Wie hoch war die Gesamtsumme an Mitteln, die im Förderjahr 2008/2009 im Kreis Neuwied zur Verfügung standen?

6. Wie hoch ist die entsprechende Summe für das Förderjahr 2009/2010?

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben
vom 6. Juli 2009 wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung:
Die Landesförderung von Sprachfördermaßnahmen in Kindergärten ist in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung,
Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 27. Dezember 2007 „Förderung von Sprachfördermaßnahmen in Kindergärten sowie von
Maßnahmen der Vorbereitung des Übergangs vom Kindergarten zur Grundschule“ geregelt.
Auf der Grundlage dieser Verwaltungsvorschrift werden Budgets für die einzelnen Jugendamtsbezirke in Rheinland-Pfalz festgesetzt
und in zweijährigem Turnus an die demografischen Grundlagen angepasst. Diese Budgets sind Planungsgrundlage für die Jugendämter
bei der Entwicklung ihrer Gesamtplanung für besondere Angebote zur Sprachförderung und zur Gestaltung des Übergangs
in die Grundschule nach § 9 a Kindertagesstättengesetz.
Die Fördermaßnahmen beziehen sich auf Kinder innerhalb des Jahres vor ihrer Einschulung. Orientiert am Förderbedarf der Kinder
und den Ressourcen der Einrichtung können die Fördermaßnahmen auch für Kinder im vorletzten Kindergartenjahr geöffnet
oder eigens für Kinder im vorletzten Kindergartenjahr durchgeführt werden.
Im Hinblick auf das Antrags- und Bewilligungsverfahren ist vorgesehen, dass der Träger der Kindertagesstätte die Landeszuwendung
für entsprechende Maßnahmen beim zuständigen Jugendamt beantragt. Die zahlenmäßigen Angaben in den Antworten auf
die Fragen 1 bis 4 basieren insofern auf Informationen, die die Kreisverwaltung Neuwied dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft,
Jugend und Kultur zur Verfügung gestellt hat.

Zu Frage 1:
Im Förderjahr 2008/2009 haben im Kreis Neuwied 22 Einrichtungen insgesamt 19 Basismodule und vier Intensivmodule Sprachförderung
für die Altersgruppe der vier- bis fünfjährigen Kinder beantragt.

Zu Frage 2:
Für das Förderjahr 2008/2009 sind Landesmittel zur Durchführung von insgesamt 51 Basismodulen und 18 Intensivmodulen Sprachförderung
im Landkreis Neuwied bereitgestellt worden.
Für Kinder im Alter von vier bis fünf Jahren sind sieben Basismodule und ein Intensivmodul bewilligt worden. Für die Altersgruppe
der Vier- bis Fünfjährigen besteht allerdings auch die Möglichkeit einer Förderung im Rahmen eines Sprachfördermoduls, das sich
vorwiegend auf Kinder im letzten Kindergartenjahr bezieht. Insofern ist davon auszugehen, dass Kindern dieser Altersgruppe im
Einzelfall durch Einbeziehung in genehmigte Fördermaßnahmen Sprachförderung angeboten werden konnte.

Zu Frage 3:
Insgesamt 16 Kindertagesstätten im Kreisjugendamtsbezirk Neuwied haben zwei oder mehr Basismodule beantragt.

Zu Frage 4:
Sieben Kindertagesstätten wurden jeweils zwei Basismodule bewilligt.

Zu Frage 5:
Die Gesamtsumme an Landesmitteln, die für ergänzende Sprachfördermaßnahmen im Förderjahr 2008/2009 im Kreis Neuwied zur
Verfügung gestellt wurde, beträgt 179 869,00 Euro.

Zu Frage 6:
Für das Förderjahr 2009/2010 sind wiederum 179 869,00 Euro an Landesmitteln vorgesehen.

In Vertretung:
Vera Reiß
Staatssekretärin