Mancher würde darüber nachdenken, ob eine Investition in Fotovoltaik auf seinem Dach für ihn Sinn macht, wenn er maßgeschneiderte Informationen dazu bekäme, „Mehr solche Informationen für den Bürger sind gut. Dabei muss aber auf Seiten der Kommunen einiges beachtet werden“, so FDP-Landtagsabgeordnete Uta Schellhaaß: „Der Datenschutz muss, anders als bisher bei einigen Landkreisen, strikt eingehalten werden. Es darf nicht sein, dass ein Dachflächenkataster im Internet für Dritte einsehbar ist. Das öffnet nicht nur der Neugier, sondern auch für Missbrauch z. B. durch Kriminelle, unerwünschte Möglichkeiten. Die Daten dürfen ferner nicht an Banken weitergegeben werden, es sei denn, der Hauseigentümer hat vorher geäußert, dass er das wünscht.“ Das Dachflächenkataster einer gesamten Kommune weiterzuleiten an eine Bank, wie im Rhein-Hunsrück-Kreis z. B. beabsichtigt, sei geradezu unglaublich.
Auch die FDP will mehr Strom aus alternativen Energien. Ob aber ein Hausbesitzer in Fotovoltaik investieren will, muss in seinem freien Ermessen bleiben. Die Kommunen müssen vermeiden, dass auf Hauseigentümer moralischer Druck ausgeübt wird. Seriöse, neutrale Informationen von Seiten der Gemeinden können dann sehr hilfreich sein.
Ohnehin gibt es für die Installation einer Fotovoltaik-Anlage einige Voraussetzungen: Das Dach muss in Ordnung sein, ohne anstehende oder absehbare Reparaturen. Die Dachneigung spielt eine ebenso wichtige Rolle wie die Verschattung der Dachfläche z. B. durch Bäume oder andere Gebäuden. Die richtige Sonnenausrichtung des Daches, am besten nach Süden, ist die notwendige Basis. Nicht alle Dächer erfüllen diese Voraussetzungen.
Schließlich ist auch zu bedenken, dass die Erstellung eines Katasters den Steuerzahler Geld kostet. Es soll deshalb nicht mit der Gieskanne flächendeckend erstellt werden, sondern gezielt dort, wo Straßen oder Ortsteile geeignet sind und also Erfolg versprechen.
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