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Uta Schellhaaß im Landtag Rheinland-Pfalz -

Reden

Rede vom 21.09.2006

Aktuelle Stunde des Landtages Rheinland-Pfalz zu den Ergebnissen der Verbraucherschutzministerkonferenz

Schutz vor verdorbenen Lebensmitteln

Anrede,
in der Präambel des Beschlusses der ersten Verbraucherschutzministerkonferenz heißt es:
„Bund und Länder werden alle Möglichkeiten ausschöpfen, um eine höhere Lebensmittelsicherheit zu erreichen.“
Die FDP-Fraktion begrüßt und unterstützt dieses Ziel.

Es ist bedauerlich, dass kriminelles und verantwortungsloses Handeln einiger Menschen die von der Konferenz beschlossenen Maßnahmen nötig macht. Diese bringen notwendigerweise wieder mehr Bürokratie mit sich und kosten Zeit und Geld. Dafür zahlen leider alle Menschen, ob sie nun Landwirte, andere in der Lebensmittelbranche tätige, Verbraucher oder Steuerzahler sind. Bei den vielen naturnah und umweltschonend produzierenden Betrieben in Rheinland-Pfalz, die einen hohen Qualitätsstandard haben, kommt hinzu, dass sie ungerechterweise unter den Skandalen selbst schon stark leiden.

Deshalb begrüßen wir alle Anstrengungen die dazu führen, dass die Strafmaßnahmen konsequent ausgeschöpft und gegebenenfalls erhöht werden. Und wir begrüßen, dass Vermögensabschöpfungsmöglichkeiten geschaffen werden sollen. Wir wollen nicht, dass asoziales kriminelles Verhalten zu verbleibender Bereichung führt. Ich wünsche mir dazu, dass die Urteile weniger zu Gefängnisstrafen, sondern vielmehr zu hohen Geldstrafen führen, damit die Verursacher wenigstens zum Teil die Kosten der Maßnahmen tragen, von denen hier die Rede ist.

Auch die einheitlichen Standards in der Lebensmittelkontrolle und die Möglichkeit, Namen von Unternehmern zu nennen.
Die Einführung der Mitteilungspflicht der Ermittlungsbehörden an die Lebensmittelüberwachungs-behörden und die Möglichkeit, zulassungspflichtigen Betrieben im Lebensmittelssektor die Zulassung oder die Gewerbeerlaubnis zu entziehen, unterstützen wir.

Maßnahmen gegen Preisdumping sind, im richtigen Maße angewandt, richtig. Sie dienen der Aufrechterhaltung und Verbesserung der Marktchancen qualitätsbewusster Produzenten und Händler. Sie dürfen aber nicht dazu führen, dass Preise administriert werden und wir weitere sozialistische Eingriffe in die Marktwirtschaft haben.
Die Verderblichkeit von Lebensmitteln macht es aber notwendig, vor dem Zeitpunkt ihrer Verderbnis die Nachfrage durch Sonderangebote anzuregen. Dieser Gesichtspunkt macht eine Regelung nicht einfacher. Ich sehe hier die Gefahr, dass durch die Anti-Dumping-Maßnahmen das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird und dass das Badewasser aus Bürokratie pur besteht. Überdies besteht die Gefahr höherer Preise für die Verbraucher.

Aus diesem Grunde sehen wir die grundsätzlich richtigen Maßnahmen gegen Preisdumping sehr kritisch.
Auch bei der Erweiterung der Meldepflicht auf alle
Lebensmittelunternehmer denen unsichere Lebensmittel angeboten oder geliefert werden, sehen wir die Gefahr einer Überbürokratisierung und damit einer Bevorzugung großer Unternehmen.


Wir fragen die Landesregierung:
Was soll in Rheinland-Pfalz geschehen, um eine höhere Lebensmittelsicherheit zu erreichen und wo sieht die Landesregierung bisher Defizite?

Wie sind Konzept und Zeitplan zur Umsetzung der Beschlüsse der Verbraucherschutzkonferenz?
Und: Ist die Evaluierung der neuen Maßnahmen vorgesehen und wenn ja, wann?


Zum Abschluss möchte ich betonen, dass die Verbraucher selbst sehr viel zur Sicherheit von Lebensmitteln beitragen können, in dem sie qualitätsbewusst einkaufen und den Stellenwert gesunder Lebensmittel für Ihre eigene Gesundheit berücksichtigen. Bisher waren die Verbraucher, die lieber etwas weniger in der Masse, dafür aber qualitätsbewusst bei heimischen Produzenten und ihnen bekannten Fleischermeistern und Geschäften einkauften, durchweg auf der sicheren Seite. Dies gilt für Gammelfleisch ebenso wie für BSE, Hormone oder Antibiotika im Fleisch, wie auch für die nicht zu unterschätzende gesundheitsschädliche Wirkung von Pestiziden in Obst und Gemüse.

Von der Landesregierung wünschen wir uns, dass sie die vorgesehenen Maßnahmen unbürokratisch und mit Augenmaß regelt und durchführt,

dass sie alle sinnvollen Maßnahmen zur Aufklärung der Verbraucher und zur Bildung von Qualitätsbewusstsein bei den Verbrauchern unterstützt.


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