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Uta Schellhaaß im Landtag Rheinland-Pfalz -

Reden

Rede vom 05.10.2006

Plenarsitzung 05. Oktober 2006

Windenergie in Rheinland-Pfalz

Sehr geehrte Damen und Herren,

für eine zukunftssichere Energieversorgung sind alternative Energiearten und deshalb grundsätzlich auch Windenergie notwendig. Aber Windenergieanlagen können Landschaftsbilder empfindlich stören,
erhalten oft nur bei sehr hohen Masten genug Wind, dann stören sie das Landschaftsbild erst recht,
gefährden Vögel und insbesondere seltene Vogelarten
und deshalb sind sie an vielen Standorten von der Bevölkerung nicht gewollt.


Derzeit gibt es eine Menge Unsicherheiten, hier einige Beispiele:
- Gemeinden haben Vorrangflächen ausgewiesen, die das Land teilweise nicht genehmigt hat.
- Gegen bereits erteilte Baugenehmigungen wird von Bürgerinitiativen geklagt.
- Der 1000 m Mindestabstand von Flächen für Windenergieanlagen zu Wohngebieten wird im Schreiben der beteiligten Ministerien vom 30.01.2005 nur empfohlen, gleichzeitig steht dort, dass die Richtwerte der TA Lärm heranzuziehen seien, mit Mindestabständen von nur 290 m bis 725 m.

Klärung wird viel zu oft in gerichtlichen Auseinandersetzungen gesucht. Allein im letzten Halbjahr hat das OVG Rheinland-Pfalz klargestellt: dass dort, wo gefährdete Tierarten nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen leben, und kein Schutzgebiet existiert, besonderer Schutz geboten ist. Im speziellen Fall ging es um den roten Milan.

dass eine Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes nicht hinzunehmen ist, wenn es sich um eine wegen ihrer Schönheit und Funktion besonders schutzwürdige Umgebung oder einen groben Eingriff in das Landschaftsbild handelt. Die Sichtbarkeit der Nordschleife des Nürburgringes wurde nicht als relevante Vorbelastung gewertet.

dass im Kerngebiet des Naturparks auf einer Ausschlussfläche die Zulassung einer raumordnerischen Zielabweichung auch dann nicht erteilt werden muss und darf, wenn vom Land eine Befreiung von den Verboten der Naturparkverordnung erteilt worden war. Die Nähe der Autobahn wurde hier ebenfalls nicht als relevante Vorbelastung gewertet (Urteil vom 5.9.2006).


Zwischen Bauantrag und Urteil in zweiter Instanz lagen jeweils mindestens drei Jahre. Dreijährige Streitphasen sind aber sowohl für die Investoren als auch für Ihre Gegner grundsätzlich unzumutbar.


Die FDP-Fraktion will, dass dem Umwelt- und Landschaftsschutz sowie dem Willen der Bürger Rechnung getragen wird und den Investoren überflüssige Kosten und Zeitaufwand erspart werden. Sie will deshalb,
dass die Notwendigkeiten des Umwelt- und Landschaftsschutzes strikt beachtet werden,

dass Windenergieanlagen nicht gegen den Willen der Bevölkerung errichtet werden,

dass die Mindestabstandsgrenze zu Wohngebieten das 10-fache der Höhe der Anlage, mindestens jedoch
1000 m beträgt,

dass im Wald grundsätzlich keine Vorrangflächen ausgewiesen werden,

dass das LEP IV für eine verbesserte Planungssicherheit sorgt,

dass Baugenehmigungen zeitlich befristet werden, die Rückbauverpflichtungen für das nach dem Betriebsende angeordnet werden und die selbstschuldnerische Bürgschaften für die Abrisskosten vorliegen müssen.

Soviel zu unserem Antrag.
Im Lichte dieser Bedingungen und der neuesten OVG Urteile sollte die Landesregierung analysieren, wo generell Windkraftstandorte in Frage kommen und wo generell nicht.

Zum Abschluss möchte ich die CDU daran erinnern, dass sie vor den Bundestagswahlen versprochen hat, die Privilegierung für Windkraftanlagen gemäß § 35 Bundesbaugesetz aufzuheben. Die SPD fordern wir auf, dem in Berlin zuzustimmen


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