Rede vom 27.10.2007
Plenarsitzung vom 27. 9. 2007
Klimaschutz im Landtag
Oft spielt es keine Rolle, ob man „nur“ Vorsorge für die Energieversorgung in Anbetracht endlicher Vorkommen an Kohle Erdöl, Erdgas und Uran treffen möchte und daran zweifelt, ob die Klimaveränderungen menschengemacht sind, oder ob man bewusst Klimaschutz durch Reduzierung der CO2-Emissionen betreiben möchte. Die Realisierung des einen dient, soweit sie kurz- oder mittelfristig machbar ist, meist gleichzeitig dem anderen.
Wie viel erreicht werden kann, hängt aber entscheidend davon ab, ob das Geld effizient eingesetzt wird oder nicht und ob die konkreten Maßnahmen unter diesem Aspekt überhaupt geeignet sind, die Ziele bestmöglich zu erreichen. Genau diesen Punkt berücksichtigen beide Anträge (Anm.: der beiden anderen Parteien) nicht.
Maßstab für die Qualität jeder Energie- und Klimapolitik sind für die FDP-Landtagsfraktion die folgende Fragen angewendet auf konkrete Maßnahmen:
· Was dient der Sicherheit in Bezug auf Energieversorgung und Gefahrenpotential wirklich und was nur vermeintlich?
· Wie steht es mit der Effizienz der jeweiligen Maßnahme? Diese darf nicht nur als eingesparte Tonnen CO2-Emmissionen pro Megawatt produzierten Stromes gemessen werden. Sie muss vor allem auch in eingesparte Tonnen CO2-Emmissionen pro eingesetztem Euro des Steuerzahlers oder des Verbrauchers gemessen werden. Anders ausgedrückt: Wie hoch sind jeweils die CO2- bzw. Methangas- Vermeidungskosten?
Diese Frage ist Voraussetzung für jede effiziente Klimapolitik, denn jedes Land kann das Geld seiner Steuerzahler nur einmal ausgeben und sollte seine Bürger und seine Arbeitsplätze nicht unnötigen Belastungen aussetzen.
Die FDP-Landtagsfraktion beanstandet, dass der Frage der CO2-Vermeidungskosten von SPD und CDU auf Landes- und Bundesebene viel zu wenig Aufmerksamkeit gewidmet wird. Und das, verehrte Kolleginnen und Kollegen, bedeutet, dass mehr Geld zur Erreichung eines bestimmten Klimazieles ausgegeben wird als dafür nötig ist. Oder andersherum: Mit dem ausgegebenen Geld des Steuerzahlers wird nicht so viel erreicht, wie möglich wäre.
Atompolitik.
Ausgerechnet die Atompolitik ist Gegenstand beider Anträge, obwohl wir innerhalb den Landes RLP dazu nichts zu entscheiden haben. Und hier greift schon mit beiden eben gestellte Fragen unsere Meßlatte.
Die Hälfte Die deutschen Kraftwerkskapazität von 2003 muss laut Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU bis 2020 stillgelegt werden, davon wiederum die knappe Hälfte betrifft Kernenergie.
Gleichzeitig steigt weltweit die Energienachfrage.
Allein in Osteuropa wächst die Stromnachfrage mit rund vier Prozent pro Jahr. 60 Prozent der Kraftwerke sind dort älter als 20 Jahre.
21 Reaktoren laufen alleine in den EU-Staaten Osteuropas. Neue sind geplant.
Unter dem Gesichtspunkt der Sicherheit der Versorgung und der Sicherheit des Betriebes bedeutet eine Verdrängung von Nachfrage nach Strom ins Ausland daher auch für Deutschland nicht mehr Sicherheit, sondern eher weniger Sicherheit.
Eine von der Bundesregierung (!) in Auftrag gegebene Untersuchung des energiewirtschaftlichen Institutes der Universität Köln und der Prognos besagt, wie andere Stimmen auch, dass eine Verlängerung der Laufzeit der deutschen Kernkraftwerke um 20 Jahre gegenüber der Koalitionsvereinbarung ein entschieden wirksameres Mittel zur Verringerung von CO2-Emissionen ist, als ein umfassender Ausbau erneuerbaren Energien. Und die Strompreise lägen dabei um reichlich 10 Prozent unter dem bei vorzeitiger Stillegung.
Diese ist deshalb für die FDP Landtagsfraktion eine Maßnahme, die nicht mehr Sicherheit bringt, aber mehr CO2-Emissionen und gleichzeitig höhere Kosten. Deshalb ist die FDP Landtagsfraktion dagegen und gegen den Antrag der SPD.
Alternative Energien
Als Beispiel dafür, das die CO2-Vermeidungskosten völlig außer Acht gelassen wurden und gleichzeitig äußerst unsoziale Folgekosten nicht bedacht wurden, will ich ein aktuelles Beispiel der Bundespolitik, die Biospritbeimischungsquote, nennen.
In Kenntnis des Sondergutachtens des Sachverständigenrates für Umweltfragen hat die SPD Bundestagsfraktion die Erhöhung der Beimischung von Biosprit zu Treibstoffen von acht auf 15 % bis 2015 beschlossen. Das Gutachten sagte, wer Biomasse effizient einsetzen will und dabei möglichst wenig Treibhausgase erzeugen will, darf sie nicht in
Treibstoffe umwandeln, sondern sollte sie für die Erzeugung von Strom und Wärme nutzen.
Im übrigen ist Biomasse bestens geeignet, um die Schwankungen in der Verfügbarkeit von Wind und Sonne für Strom und Wärmeproduktion auszugleichen.
Weltweit weisen Experten auf die Risiken einer Verwendung von Biomasse als Treibstoff hin: Man benötigt viel zu viel Anbauflächen, die der Lebensmittelproduktion verloren gehen. Die Umweltbelastungen durch Rodung, Abwasser und dessen Reinigung und Transport sind viel zu hoch. Bei der UNO liest sich das so: „Die EU wird kaum eine Million Menschen hungern lassen können, nur damit in Europa die Autos etwas sauberer fahren“.
Wir haben hier einmal mehr ein Beispiel, wie Quotenvorschriften schon überholt sind, bevor sie Gesetz werden. Als schwerfällige staatlich-planwirtschaftliche Instrumente können sie nicht rechtzeitig an neue Erkenntnisse angepasst werden. Im Gegensatz dazu sorgen marktwirtschaftliche Instrumente für automatische Anpassungen, weil sie die relevanten Informationen an die Marktteilnehmer sofort weitergeben und diese aus Eigeninteresse darauf reagieren.
Nun führt die Quotenregelung zur Flächenstillegung in der Landwirtschaft, zu hohen Preisen, von denen der Bauer nichts bekommt und zu bizarren Entscheidungen darüber, wo Bioenergiemasse und wo Lebensmittel angebaut werden. Sie führt außerdem dazu, dass unsere Landesentwicklungsplanung, die alleine strittig genug ist, durch Brüssel weiter kompliziert wird.
Für die Senkung der CO2-Abgase im Verkehr bietet der Markt bessere Instrumente, die Effizienz und Umweltschutz auf sozialere Art dienen.
Planwirtschaft kontra Marktwirtschaft
Bei allen Quotenregelungen können Kosten und Nutzen nicht abgewogen werden, weil die Kosten gar nicht bekannt sind.
Bei Emissionszertifikaten sorgt der Markt hingegen für die ständig neue Abwägung und Anpassung an Kosten und Nutzen, an Ihre Veränderungen und für die Nutzung neuer Erkenntnisse und technologischer Möglichkeiten, sobald sie wirtschaftlich sind. Die Kosten tragen nicht alle Stromkunden, sondern die Verursacher.
Die FDP will deshalb die Versteigerung der Rechte auf Emission von CO2 auch im Verkehr und bei der Wärmeerzeugung. Die Einnahmen will die FDP zur Senkung der Energiesteuern und damit zur Senkung der Energiepreise verwenden.
Die SPD hat die Absicht, die Verwendung erneuerbarer Energien zum Heizen von Gebäuden staatlich vorzuschreiben, egal wie hoch die Kosten im Einzelfall sind. Das ist ebenfalls eine unsinnige staatlich - planwirtschaftliche Regelung, die die FDP ablehnt.
Die Kosten und den Nutzen kann im Einzelfall nur der Hauseigentümer abwägen und das wird er besser als der Staat machen, wenn er die Kosten, wie andere Kosten auch, auf die Miete überwälzen darf. Der Mieter erhält dafür billigere Heizkosten und muss nicht als Steuerzahler gemeinsam mit dem Hausbesitzer ein Heer von Staatsdienern und Juristen auf Kreis- und Landesebene bezahlen, dass die Verwaltung der Vorschrift und aller ihrer zahlreichen Ausnahmen erfordern würde.
Auch hier würde der Verkauf von Emissionszertifikaten der Umwelt besser dienen und dafür sorgen, dass CO2-Vermeidungskosten und ihr Nutzen von jedem einzelnen Hauseigentümer seinen Verhältnissen entsprechend berücksichtigt würden.
Die von mir genannten Beispiele zeigen alle, dass gutgemeinte Absichtserklärungen, wie die beiden Anträge sie darstellen, Schaufensterdeklarationen sind. Was die einzelne Maßnahme im konkreten Fall wirklich zum Klimaschutz und den bekannten Zielen Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz beitragen, zeigt sich anhand der von uns gestellten Fragen.
Ich betone deshalb: Die FDP fordert, dass bei jeder einzelnen Maßnahme zur Energie- und Klimapolitik die Frage nach den Klimagasvermeidungskosten gestellt wird und dass die knappen Mittel des Landes dort eingesetzt werden, wo die Kosten dafür am geringsten sind, damit am Ende der bestmögliche Beitrag des Landes Rheinland-Pfalz dazu herauskommt.