Rede vom 13.12.2007
Aussprache zur Fragestunde "Sicheres Spielzeug" im Mainzer Landtag
Nicht nur zur Weihnachtszeit: Sicheres Spielzeug
Spielzeugkauf ist mit Vorweihnachtsfreude untrennbar verbunden. Jede Verbraucheraufklärung dazu trifft in dieser Zeit auf besonderen Bedarf. Alle Initiativen hierzu sind zu begrüßen und wichtig.
Für die FDP-Landtagsfraktion hat Verbraucherschutz einen hohen Stellenwert. Dass gerade Spielzeug für uns derzeit ein wichtiges Thema ist, haben wir mit unserer Anfrage an die Landesregierung in der letzten Landtagssitzung im November zum Ausdruck gebracht und es freut uns, dass nun auch Kollegen aus der SPD dieses Thema aufgreifen.
Zunehmende technische Fortschritte machen immer neue Produkte möglich. Die Transportmöglichkeiten und deren derzeitig relativ geringe Kosten lassen die Produkte von überall her überall hin kommen.
Für uns als Verbraucher wird es immer schwerer, die neuen Produkte zu beurteilen und Gefahren zu erkennen.
Besondere Gefahren bestehen für Babys und Kleinkinder, weil sie
a) Spielzeuge in den Mund nehmen und weil
b) der kindliche Organismus besonders empfindlich reagiert und die Folgen dafür für Kinder besonders gravierend sein können.
Deshalb gilt für Spielzeuge ja auch ein Teil der lebensmittelrechtlichen Vorschriften.
Die FDP-Landtagsfraktion sieht wie die Ministerin auch die Verantwortung von Produzenten und Handel. Und sie sieht die Selbstverantwortung der Verbraucher und ihre Macht, wenn sie ihrer Verantwortung entsprechend handeln.
Wir meinen aber auch, dass zunehmend neue Probleme neue Maßnahmen zum Verbraucherschutz erfordern.
Die Probleme lassen sich unter zwei Arten subsumieren:
Es gibt ein unübersichtliches Dickicht von Prüfzeichen und Gütesiegeln.
Und die Produktkontrolle bei Spielzeug ist unbefriedigend.
Für die Prüfzeichen und Gütesiegel ist Bundes- und EU-Recht maßgebend. Dennoch will ich hier darauf eingehen:
Sie sind bis auf das irreführende CE-Zeichen mehr oder minder alle gut und nützlich. Aber wie soll der Normalverbraucher vor dem Ladenregal stehend wissen, auf welches Siegel im speziellen Fall zu achten ist?
Die FDP-Landtagsfraktion meint - wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen -, dass das Kennzeichnungssystem verbessert werden muss.
Die für Verbraucher irreführende CE–Kennzeichnung sollte nicht länger auf Verbraucherprodukten angebracht werden.
Das GS- Zeichen sollte in der Tat EU-weit auf allen industriell hergestellten Spielsachen, insbesondere auf solchen aus Kunststoff und solchen, an die besondere Sicherheitsanforderungen zu stellen sind, zur Regel werden. Wie die Verbraucherzentralen sehen auch wir, dass die Prüfbestimmungen zur GS-Zeichenvergabe angepasst werden müssen, soweit bestimmte Aspekte der Produktsicherheit von Spielzeugen gegenwärtig noch nicht berücksichtigt sind.
Das TÜV-Prüf-Siegel, das speziell für Spielzeug entwickelt wurde, legt strengere Maßstäbe als der Gesetzgeber an. Es wäre für alle Spielzeugarten mit besonderem Gefahrenpotential wünschenswert. Seine freiwillige Verbreitung sollte gefördert werden.
Auch die von den Verbraucherzentralen geforderte wirksamere Saktionierung von Gesetzesverstößen ist notwendig. Eine zweckgebundene Verwendung von Bußgeldern als Beitrag zur Finanzierung der Kontrollen wäre darüber hinaus sinnvoll.
Die FDP-Landtagsfraktion fordert die Landesregierung auf, sich auf Bundes- und EU-Ebene für diese Maßnahmen einzusetzen. Hier kann eine rheinland-pfälzische Ministerin mehr bewirken, als mit ihrem Flug nach Bali.
Auch mehr Öko-test Untersuchungen für Spielzeuge sind zu wünschen. Dafür wird Öko-test jetzt zweifellos sorgen. Die stärkere Verbreitung der Testergebnisse könnte vom Land gefördert werden.
Nun zur Produktkontrolle:
Die von den Verbraucherzentralen geforderte EU-weite verbindliche Festlegung von Kontrollzahlen, die sich nach der Höhe des Warenumschlages richten sollen, halten wir für zu starr. Wie die meisten zu konkreten gesetzlichen Einzelvorschriften wären sie zu wenig flexibel und anpassungsfähig.
Dringend gelöst werden muss stattdessen folgendes Problem:
Sobald eine Kommune eine stichprobenartige Kontrolle nimmt, gilt dies als Verdacht. Die gesamte Produktcharge darf nicht mehr verkauft werden, bevor das Untersuchungsergebnis vorliegt. Die Untersuchungen des Landesuntersuchungsamtes dauern aber in der Regel mehrere Wochen. Deshalb nehmen die Kommunen nur bei tatsächlich vorliegendem Verdacht oder wie 2008 nach öffentlich bekanntem Plan gezielt Proben. 2006 wurden landesweit nur 160 Spielwaren beim Landesuntersuchungsamt und beim Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht geprüft. 2007 waren es zwar 229 und 2008 sollen es 350 werden. Das sind landesweit knapp eine pro Kalendertag. Solange bis sich die Qualität weltweit verbessert, sind das immer noch zu wenig.
Um in den Kommunen generell flexibel und spontan reagieren zu können, müssen die Untersuchungszeiten besonders beim Landesuntersuchungsamt kürzer werden.
Bei Stichproben muss ein Verkauf des Produktes nach kurzer Zeit wieder möglich sein.
Auch eine höhere Kontrolldichte zum Zeitpunkt des Importes in die EU, z. B. in den Häfen könnte das Problem entschärfen.
Die erhöhten Kosten von mehr Untersuchungen, sei es zur Produktkontrolle oder zur Vergabe anspruchsvollerer Gütesiegel müssen vom Steuerzahler und vom Verbraucher bezahlt werden. Das ist uns bewusst.
Den Kosten steht die Sicherheit von Kindern gegenüber.
Aktionismus und Maximalforderungen sind hier wie überall nicht angebracht.
Aber der wohlüberlegte Ausbau von Kontrollen, die höchstmögliche Verkürzung der Untersuchungszeiten und ein verbessertes System an Prüfzeichen bzw. Gütesiegeln ist erforderlich nicht nur vor Weihnachten sondern das ganze Jahr über.