Logo

Uta Schellhaaß im Landtag Rheinland-Pfalz -

Reden

Rede vom 10.12.2008

Zur Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2009 /2010

Zum Haushalt Teil Umwelt, Energie, Forsten und Verbraucherschutz:

Umwelt, Energie, Forsten und Verbraucherschutz sind Themen, die der FDP-Landtagsfraktion wichtig sind, die Aufmerksamkeit verdient haben und deren Haushaltsansätze auch wir gerne gut ausgestattet sehen.

Auch wir möchten gerne mehr tun für
- Naturschutzprojekte oder Hochwasserschutz,
- für Verbraucherschutz – ob nun für die Verbraucherzentrale mit ihren wichtigen Aufgaben oder für das Landesuntersuchungsamt, das kaum zu viel tätig sein kann
- für unsere schönen Wälder mit all ihren gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Funktionen
- oder für Energieeinsparung und Energieeffizienz und Klima

Ich könnte die Liste weiter fortsetzen und präzisieren, wenn wir nicht Schulden und 1,2 Milliarden € Zinskosten hätten.

Nun hat Herr Minister Deubel im Landtag dafür plädiert, im Abschwung eine höhere Verschuldung zuzulassen. In der FAZ – nicht im Landtag, habt er ergänzend die Regel formuliert, im Aufschwung umgekehrt die Verteilung von Mehreinnahmen zu unterlassen. Unter dem Vorbehalt der Fraglichkeit der Wirksamkeit von Konjunkturprogrammen auf Länderebene in einer außenhandelsintensiven Wirtschaft ist diese Theorie nicht verkehrt.

Aber: In der Praxis hat er selbst in diesem Jahr gezeigt, dass er selbst nicht in der Lage ist, sind, seine eigene Regel zu befolgen. Dennoch hat die FDP-Landtagsfraktion sogar zugestimmt, dass Infrastrukturinvestitionen, wie z. B. zur Bezuschussung im Energiebereich vorgesehen, nicht das schlechteste Konjunkturprogramm sind, vor allem, wenn es dem heimischen Mittelstand zugute kommt.

Aber: Ich kann ich meine Rede dennoch nicht mit einer Wunschliste oder purer Zustimmung beenden. Es gibt keinen Einzelplan, der im Ministerialbereich eine Personalvermehrung aufweist wie das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz. Auch das Wachstum der Haushaltsansätze der Titelgruppe 71 Energie von rund 3 auf 11 Mio. Euro ist extrem hoch.

Unbestritten sind Energieeinsparung und Erhöhung der Energieeffizienz derzeit wohl die einzigen Ziele, die keine Konflikte auslösen und allgemein formuliert, immer richtig sind. Aber auch dabei muss die Frage nach der Effizienz des Mitteleinsatzes gestellt werden. Die konsequente Berücksichtigung dieser Frage ist die Voraussetzung dafür, die groß proklamierten Ziele der Energieeinsparung und des Klimaschutzes überhaupt zu erreichen und auf dem Weg dorthin kein Geld zu verpulvern.

Nehmen wir exemplarisch als Beispiel dafür den Titel mit der Überschrift:
„Maßnahmen zur Stärkung des Bewusstseins für nachhaltigen und effizienten Energieeinsatz„:

Die Landesregierung hat hier 1,5 Mio. € im Jahr 2009 und 2 Mio. € in 2010 in den Haushalt eingestellt. Mit unserem Antrag, eine Million € an dieser Stelle und an anderer für Öffentlichkeitsarbeit noch einmal 100 000 € zu streichen, waren wir sehr moderat.

An Beispiel dieses Titels lässt sich gut zeigen, dass die gleiche Wirkung auf anderem Wege fast ohne Einsatz von Steuergeldern erreichbar gewesen wäre, wenn von der großen Koalition in Berlin nicht eine völlig falsche Anreizpolitik gemacht würde. Hier wurde Eigeninitiative durch die Berliner Gesetzgebung behindert bzw. bestraft.

Zur Kompensation dieser falschen Berliner Anreizpolitik setzt das Land Rheinland-Pfalz nun viel Geld der Steuerzahler ein, um die Folgen von vermeintlich sozialer Politik wieder auszubügeln. Ich will das näher erläutern:

Alle Unternehmen und auch alle Privaten haben von sich aus ein Interesse daran, in Anbetracht der langfristig auf jeden Fall steigenden Energiepreise und unserer Importabhängigkeit, Energie zu sparen und rentable Investitionen durchzuführen.

Warum also braucht es Millionenbeträge für Bewusstseinsbildung?

Nehmen wir das Beispiel Energiekosten von Gebäuden. Dort wird ein erheblicher Teil unserer Energie verbraucht.

Die Landesregierung hat bereits im Jahr 2008 erhebliche Mittel ausgegeben, um den Hauseigentümern das richtige Bewusstsein beizubringen. Wenn diese es trotz umfangreicher Kampagnen nach Meinung der Landesregierung noch nicht haben, spricht das erstens dafür, dass das Geld der Landesregierung in diesem Fall bisher nicht wirksam angelegt war. Zweitens stellt sich die Frage: Warum haben die Hauseigentümer nicht das aus Sicht der Landesregierung nötige Bewusstsein?

Man mag hier einwenden, vorausschauendes Handeln liege den Menschen nicht so sehr. – Da ist etwas dran. Der Umgang dieser Landesregierung mit den Steuermehreinnahmen dieses Jahres spricht dafür. Aber das allein kann die gegebene Zurückhaltung bei energiesparenden Investitionen in Gebäuden nicht erklären. Was also sonst?
Da müssen wir uns nur den Umgang der großen Koalition mit den Hauseigentümern ansehen.
Nehmen wir die politisch aktuellen Themen Nebenkosten, Renovierung und Mietrecht. Dabei wird man das Gefühl nicht los, dass die Große Koalition Hausbesitzer als Reiche betrachtet, über deren Eigentum die Politik getrost nach Belieben verfügen kann – und dabei völlig übersieht, dass Mietwohnungen heute schon zu 20 % nur Verluste bringen und je nach Quelle zu weiteren 40 bis 60 % keine Gewinne. In dieser Situation kommt jetzt folgendes dazu:

Die Eckpunkte des „Integrierten Energie- und Klimaprogramms“ der Bundesregierung beinhalten zahlreiche umfangreiche Investitionsverpflichtungen, den Ausbau des Anwendungsbereiches der bestehenden Energieeinsparverordnung (EnEV) und Nutzungsverpflichtungen für regenerative Energien.
Des Weiteren stehen der Erlass eines „Regenerativen Wärmegesetzes“ sowie weitere für den Wärmemarkt relevante Maßnahmen im Mittelpunkt des Entwurfes der Bundesregierung.

Dabei wird ein Haupthindernis für eine stärkere energetische Sanierung im Gebäudebereich übersehen: das Mietrecht.
So verlangt das geltende Recht zwar, dass Modernisierungsarbeiten durch alle Mieter zu dulden sind – jedoch nur, wenn sie von der Maßnahme finanziell profitieren. Während der Bauphase muss der Vermieter zudem Mietausfälle zwischen 50 und 100 Prozent einkalkulieren (§ 536 BGB). Eine Mieterhöhung, um die Modernisierungskosten zu decken, ist in vielen Fällen nicht oder nur schwer durchzusetzen (§ 559b BGB).
Nach der energetischen Sanierung kann der Vermieter die Betriebskosten für die neuen Anlagen in der Regel nicht auf den Mieter umlegen, da diese meist nicht Bestandteil des Mietvertrages sind (§ 556 BGB).
Und bei alledem hat der Vermieter keinen Anteil an den Einsparungen durch die energetische Modernisierung, da die sinkenden Nebenkosten allein dem Mieter zugute kommen.

Und da wundert sich die Landesregierung, dass den Hauseigentümern das notwendige Bewusstsein für Investitionen im Energiebereich fehlt? Es ist nur zu verständlich, dass diese einseitige Belastung des Eigentümers viele Vermieter vor der energetischen Modernisierung zurückschrecken lässt.

Nun werden nicht, wie die FDP-Bundestagsfraktion vorschlägt, die Ursachen im Mietrecht beseitigt, was sogar weitgehend ohne Belastung öffentlicher Haushalte möglich wäre. Nur höheres Wohngeld an die Bezieher von Sozialleistungen müsste zum Ausgleich gezahlt werden. Stattdessen folgen der Politik der Verbote und Gebote in Berlin, in diesem Landeshaushalt außer den Zuschüssen für Energieinvestitionen. staatliche Kampagnen für Bewusstseinsbildung. Weil die Politik der großen Koalition falsche Rahmenbedingungen gesetzt hat, muss der Steuerzahler bis hin zu unseren Kindern und Enkeln dafür zahlen.

Ein ähnliches Beispiel konzeptionsloser Energiepolitik der großen Koalition ist das Vorhaben, Nachtstromspeicherheizungen zu verbieten. Sie hat die Absicht bekundet, den Ersatz der von ihr als „extrem klimaschädlich“ empfundenen Nachtstromspeicherheizungen in Wohnhäusern rechtlich zu erzwingen. Sogar die im Gebäudebestand bereits in Betrieb befindlichen Nachtstromspeicherheizungen sollen entfernt werden müssen. Dies, obwohl eine parlamentarische Expertenanhörung zu dem Thema ergeben hat, dass ein Verbot von Nachtstromspeicherheizungen nicht geeignet ist, zur Senkung der CO2-Emissionen beizutragen. Der „Cap“ des Emissionshandels bleibt, selbst wenn weniger Stromverbrauch aus fossilen Energien erreicht werden sollte. Und das Verbot läuft modernem Lastmanagement zuwider
Welch ein Widerspruch: Es werden viele Gelder investiert, auch öffentliche, um zu erforschen, wie Strom besser gespeichert werden kann. Und nun soll eine in vielen Fällen bewährte Art der Speicherung verboten werden. In der Vergangenheit wurden Nachtstromspeicherheizungen sogar von den Energieversorgern besonders in der Nähe von Großkraftwerken gezielt gefördert. Und das war in d. Regel sogar verbunden mit der Vorschrift, in den betreffenden Neubauten keine Kamine und keine Möglichkeit zur Unterbringung von Heizkesseln oder Öltanks vorzusehen! Hier wird die ganze Absurdität von Einzelreglementierungen deutlich.

Und nun glaubt die SPD, den Gebäudeeigentümern das rechte Bewusstsein mit Werbemaßnahmen beibringen zu können?
Zum Ersatz veralteter Nachtspeicherheizungen durch neue sind Zuschüsse des Landes für Energieinvestitionen sinnvoll. Aber wäre es nicht auf jeden Fall besser, anstelle von bewusstseinsbildenden Maßnahmen dem Antrag der FDP-Bundestagsfraktion zu folgen, in dem sie fordert, die Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen nicht zu erzwingen?

Die gesetzlichen Ursachen von Investitionszurückhaltung müssen beseitigt werden. Dann wird das Bewusstsein für effizienten Energieeinsatz von alleine stärker.


Von der Energie- zur Klimapolitik: speziell zur Enquete-Kommission zu den Folgen des Klimawandels für RLP.
Eine solche Enquete-Kommission ist vor allem in Hinblick auf die Zeit aller Teilnehmer aber auch auf die eingesetzten Gelder aufwändig. Es ist grundsätzlich kein guter Stil, vor allem auch den anzuhörenden Sachverständigen gegenüber, wenn die Landesregierung parallel zur Enquete-Kommission ein Gutachten zu einem in der Kommission anstehenden Thema vergibt.

Nun hat sich in der Kommission bei den Anhörungen aber herausgestellt, dass die Behandlung des Themas „Auswirkungen der Klimaveränderungen auf den Tourismus in Rheinland-Pfalz“ die Erkenntnis mit sich brachte, dass das Thema unergiebig ist, weil wenig Auswirkungen der Klimaveränderungen auf den Tourismus zu erwarten sind und die, die zu erwarten sind, wurden in der Kommission deutlich genug dargestellt. Vorher war aber bereits ein Gutachten der Landesregierung über dieses Thema vergeben. Das ist neben der Stilfrage Geldverschwendung und ein Zeichen für zu großzügige Mittelansätze im Haushalt.

Lassen Sie mich zum Abschluss noch kurz zu einigen anderen Themen kommen:

Zum Naturschutz:

Hier wir eine Menge investiert und ich will die Positionen des Haushaltes dazu ausdrücklich nicht in Frage stellen.

Allein für Zuweisungen für Naturschutzmaßnahmen (Titel 633 11) ist eine Steigerung der Ausgaben von 1,3 Mio. € im Ist im Jahre 2007 auf je 2,47 Mio. € in den Jahren 2009 und 2010 vorgesehen. Für die Umsetzung von Biotopsicherungsmaßnahmen innerhalb von EU-Förderprogrammen (Titel 683 01)ist eine Steigerung von 1,33 Mio € in Ist des Jahres 2007 über 2,25 im Jahre 2008 auf je 3,7 in den Jahren 2009 und 2010 vorgesehen. Das sind Steigerungen in Millionenbeträgen auf fast das Doppelte bzw. fast das Dreifache innerhalb von zwei Jahren! Da drängt sich die Fragen nach der Umsetzbarkeit auf.

Zum Verbraucherschutz:

Ich habe bereits wiederholt geäußert, dass ein wirksamer Verbraucherschutz eine notwendige Bedingung zur Funktionsfähigkeit der Nachfrageseite in der Marktwirtschaft ist. Die zunehmende Globalisierung bringt einen zunehmendem Import von Gütern aus Ländern mit geringen Sicherheitsstandards und ein zusätzliches kriminelles Potenzial mit sich. Zunehmende Industrialisierung und Betriebsgrößen bringen zusätzliche Risiken mit sich. Bei dem aktuellen Schweinefleischskandal hat sich das gerade wieder gezeigt. Grundsätzlich werden mehr Aufklärung und mehr Untersuchungen nötig. Ob die Haushaltspositionen des Verbraucherschutzes gemessen an der Haushaltslage des Landes unter diesem Gesichtspunkt relativ gesehen insgesamt zu großzügig bemessen sind, kann ich nicht beurteilen. Deshalb haben wir nur bei einem Titel, der gegenüber den Ist-Ausgaben des Jahres 2007 vervierfacht wurde, um ein Drittel gekürzt. Zum Verbraucherschutz insgesamt möchte ich hier aber wiederholen, was ich schon im Ausschuss gesagt habe: Ich denke, dass auf diesem Gebiet gute Arbeit geleistet wird.

Zum AGVIG:

Wie bereit s an anderer Stelle gesagt: Das Gesetz ist verspätet und es ist notwendig. Deshalb stimmen wir zu, auch wenn wir meinen, dass zum Verbraucherschutz auch gehört, dass ein Gesetz einfach, kurz und Verständlich formuliert ist und nicht in umständlichem wiederholendem Juristendeutsch.

Zu Forsten:

Zum Schluss zu dem einzigen Teil des Haushaltes, bei dem Einsparungen konsequent realisiert werden, zu Landesforsten. Der Bereich leistet als einziger im EP 14 einen relevanten Beitrag zum Haushalt, nämlich rund 70 Mio. Euro jedes Jahr. Hiervon werden allein durch Holzverkauf im Staatswald Erlöse von rund 60 Mio. Euro erbracht. Damit, und das ist ein großer Verdienst von Landesforsten, hat die Bewirtschaftung des Staatswaldes die schwarze Null erreicht. Beim Personalabbau ist die Frage, wie lange noch Stellen eingespart werden können ohne dass nicht mehr gut zu machende und sich erst lange später auswirkende Nachteile ergeben werden.
Nun mag der Erfolg von Landesforsten nicht unwesentlich damit zusammen hängen, dass die Konjunktur für Holz gut ist, aber auch die Marketingbemühungen und Logistikerfolge beim Holzeinschlag und Transport haben dazu beigetragen.

Weitere positive Effekte würden wir sehen, wenn Landesforsten ein echter Landesbetrieb mit voller Eigenverantwortung wäre. Das würde dem Landesbetrieb Forsten in seiner Effektivität und Effizienz zu gute kommen. Ich denke, der Rechnungshof hat hier zumindest was die Wahrnehmung von nicht ministeriellen Aufgaben angeht, die Finger an der richtigen Stelle in die Wunde gelegt.

Anzuerkennen ist die Fortsetzung der zusätzlichen Beförderungsmöglichkeiten im gehobenen Forstdienst. Es sind 25 Stellen von A 10 nach A 11 sowie bei drei Stellenhebungen von A 11 nach A 12. Hier ist unsere Bitte an die Landesregierung, die Stellenhebungskampagne fortzusetzen bis für die Forstverwaltung akzeptable Beförderungsmöglichkeiten erreicht und die überlangen Wartezeiten abgebaut sind.

Zum Schluss möchte ich sagen:

Allen Themen des Einzelplanes 14 haben auch bei der FDP-Landtagsfraktion einen hohen Stellenwert. Ich habe Verbraucherschutz und Forsten bewusst an den Schluss gestellt, da es eine gute Überleitung für mein Anliegen am Ende ist:

Den Mitarbeitern des Ministeriums und der nachgeordneten Dienststellen möchte ich ausdrücklich danken für Ihr Engagement in der Sache und für die durchweg gute Zusammenarbeit.


Diese Rede als PDF-Dokument

Zurück