Rede vom 04.02.2009
Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 15/2299 – und Alternativantrag der Fraktion der FDP
Anpassung des Rundschreibens der Landesregierung zur Beurteilung der Zulässigkeit von Windenergieanlagen
Meine Damen und Herren,
Windkraftanlagen müssen auch nach Auffassung der FDP einen generell gebotenen Mindestabstand von 1000 m von Wohnbebauung haben, um Anwohner nicht zu stören oder gar zu gefährden.
Bei zunehmender Höhe der Windkraftanlage - inzwischen stehen in Morbach z. B. 220 m hohe Anlagen - muss der Mindestabstand das 10fache der Nabehöhe betragen.
Die FDP erhebt die Forderung nach 1000 Meter Abstand seit ihrem Landesparteitag im April 2003.
CDU und FDP haben sie, ergänzt um das Zehnfache der Nabenhöhe, im November 2006 zunächst getrennt, dann in einem gemeinsamen Antrag zur Abstimmung gestellt, der von der SPD-Mehrheit damals abgelehnt wurde.
Inzwischen hat Ministerin Conrad selbst mehrfach geäußert, dass in Rheinland-Pfalz durch Repowering mehr Windkraft mit weniger Anlagen an leistungsfähigeren Standorten produziert werden soll.
Auch Sie, Frau Ministerin Conrad, und Sie, verehrte Kollegen und Kolleginnen der SPD-Fraktion, sind doch für Umweltschutz / Naturschutz/ Landschaftsschutz und Schutz der Wohngebiete auch bei Windkraft.
Die von Ihnen selbst erklärte Konzentration auf weniger aber stärkere Anlagen erlaubt auch eine striktere Auswahl der Standorte. Diese kann somit sowohl dem Wunsch nach mehr Windenergie als auch den Wünschen nach effizienter Erzeugung und weniger Störung des Landschaftsbildes Rechnung tragen.
Insofern ist die von den Fraktionen der CDU und der FDP vorgeschlagene Abstandsregelung in Anbetracht der Entwicklung hin zu mehr Windkraft möglichst umweltschonend an weniger Standorten heute nur konsequent.
Die FDP-Fraktion könnte dem Antrag der CDU, der ja Teil eines früher gemeinsam gestellten Antrags ist, durchaus zustimmen.
Wenn wir nun noch einen Alternativantrag gestellt haben – und uns deshalb bei dem Antrag der CDU enthalten, dann um mit den folgenden Überlegungen der SPD-Fraktion die Zustimmung zu erleichtern (ob Sie über die Brücke gehen, ist dann Ihre Sache):
Problematisch in der Auslegung des Rundschreibens ist aus FDP-Sicht außer der Abstandsregelung selbst, dass in dem Rundschreiben zwischen „Wohngebieten“ und einzelnen „Wohngebäuden“ unterschieden wird.
Während für „Wohngebiete“ (das sind jeweils eine Mehrzahl von Wohnobjekten) 1000 m Abstand empfohlen werden, wird für einzelne Wohnobjekte im Außenbereich ein Abstand von 400 m empfohlen. Diese Differenzierung ist nicht nachvollziehbar, weil es sich bei beiden Kategorien um Wohnmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern handelt.
Und wenn es zu umständlich erscheint, das ministerielle Rundschreiben, in dem die Abstandsregelung enthalten ist, zu ändern, weil daran vier Ministerien beteiligt sind, gibt es sicher auch die Möglichkeit eines neuen Rundschreibens.
Ich bitte um Zustimmung für unseren Antrag, mit dessen Annahme sich Konfliktpotential im Interesse der Bürger vermeiden ließe, ohne andere Ziele zu behindern.