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Uta Schellhaaß im Landtag Rheinland-Pfalz -

Reden

Rede vom 04.02.2010

Plenum im Mainzer Landtag

Verbraucherfreundliche Nährwertkennzeichnung

Zum Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 15/4117:
Einführung einer Nährwert-Ampel als eine verbraucherfreundliche Kennzeichnung für Lebensmittel

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ging schon 2008 davon aus, dass 30 % der Gesundheitskosten Folgekosten von ernährungsbedingten Krankheiten sind, die sich auf 80 Mrd. Euro im Jahr summieren.
Bei 250.000 Artikeln auf dem Nahrungsmittelmarkt ist deshalb eine leicht verständliche Kennzeichnung auf jedem Produkt für den Verbraucher wichtig. Die so genannte Nährwertampel wäre durch die Ampelfarben ein Blickfang der auch dem ins Auge fällt, der nicht danach sucht.
Aber: Sie ist irreführend.
Beispiel: Cola würde 3 x grün und 1 x rot (für Zucker) gekennzeichnet.
Überwiegender Eindruck: grün. Auch fette Kartoffelpaprikachips, Schaumzuckerbonbons oder Honig erhielten neben 3 grünen 1 roten Punkt.

Es gibt Studien zur Wirkung der Ampel. Ergebnis: der Verbraucher wird von der Ampel verwirrt.
Wir brauchen eine besser gemachte Information. Und es gibt sie:
Die FDP war und ist für die Angabe der Nährwerte auf allen Nahrungsmitteln pro 100 gr.
Die meisten Produkte haben sie bereits und sie werden in Kürze europaweit zur Pflicht. Diese Information geht bereits über die Ampel hinaus, da alle Informationen der Ampel darin enthalten sind plus weitere wie der Eiweißgehalt und der Gesamtenergiegehalt in Kcal.
Nur die irreführenden Farben sind nicht da.
Die FDP will zusätzlich das sogenannte „1+4 Modell“. Es weist zu den 100-Gramm-Angaben zusätzlich den Gehalt an Energie, Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren und Salz pro Portion aus und außerdem den dadurch gedeckten prozentualen Anteil des durchschnittlichen täglichen Bedarfs eines durchschnittlichen Menschen.
Das 1 plus 4 Modell hat gute Chancen europaweit gültig zu werden. 80% aller zusammengesetzten Lebensmittel auf dem deutschen Markt haben diese Kennzeichnung bereits und die Anzahl ständig steigt.
Damit ist auch klar: Die Einführung einer verbraucherfreundlichen Nährwertkennzeichnung ist nicht gescheitert, wie es im SPD-Antrag behauptet wird. Im Gegenteil, mehr als die SPD anstrebt ist schon in der zweiten Hälfte der Einführung. Verbesserungsfähig ist nur noch die Auffälligkeit auf mancher Packung.

Zusammenfassend:
1. Es kommt mit den verpflichtenden Angaben pro 100 Gramm ein EU-weites Kennzeichnungskonzept, das über die Ampel hinausgeht.
2. 1+4 enthält zusätzliche Informationen. Die irreführenden Farben fehlen. Das ist auch richtig so.
3. 80% aller zusammengesetzten Lebensmittel sind in Deutschland bereits entsprechend gekennzeichnet. Es werden ständig mehr.
4. Die Landesregierung ist der falsche Adressat wenn es um Nährwertkennzeichnung geht. Nationale Abweichungen sind auf einem gemeinsamen Markt aus guten Gründen in Zukunft nicht rechtens.

Die FDP-Landtagsfraktion ist für die bessere Alternative 100 Gramm-Angaben und zusätzlich 1+4. Den Antrag der SPD-Fraktion, der ein veraltertes Modell mit weniger Information propagiert, lehnt die FDP ab.


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