Rede vom 04.02.2010
Plenum im Mainzer Landtag
Lebensmittelkontrolle als Element des Verbraucherschutzes
Lebensmittelkontrolle ist Aufgabe der Kommunen.
Der Landesrechnungshof hat in seinem Bericht festgestellt, dass die Kommunen vom Land nicht genügend Mittel für die Erfüllung dieser Aufgabe zur Verfügung gestellt bekommen.
Gerade bei knappen Mitteln kann es sinnvoll sein
• die Arbeit und die Berichterstattung der Kommunen mit landesweit einheitlichen EDV-Programmen durchführen zu lassen,
• Klassifizierungen und die Verfahren zu standardisieren
• und ein Qualitätsmanagement einzuführen.
Der Sinn dieser drei Verfahren liegt im Gewinn von Professionalität, Sicherheit und Rationalisierungseffekten.
Voraussetzung dafür ist aber
- das eigentliche Ziel dabei nicht aus dem Auge zu verlieren,
deshalb kann weniger mehr sein.
- die Verfahren als Mittel zum Zweck zu sehen und nicht als Selbstzweck,
- sie selbst und ihre Einführung so rationell wie möglich zu gestalten,
- die Betroffenen, hier die Kommunen zu beteiligen und ihre Vor-Ort Kenntnisse zu nutzen,
- genügend Raum zu lassen für Eigenverantwortung, Eigeninitiative und regionale oder situative Gegebenheiten und, last not least,
- organisatorische Veränderungen rechtzeitig durchzuführen und nicht in zu schneller Folge vor zu nehmen, damit die eigentliche Arbeit auch noch erledigt werden kann.
Diese Bedingungen wurden vom Land wie teilweise aus dem Bericht des Rechnungshofes, teilweise sogar aus der Antwort der Landesregierung hervorgeht, nicht erfüllt.
NRW hat z. B. die gleichen Maßnahmen deutlich eher eingeführt.
Sowohl die nun mehr anzuwendende sogenannte RLP-Kurzform als auch die detaillierte Form der Risikobewertung wurde zum 01.01.1009 vom Land eingerichtet. Dies erfolgte jedoch ohne Einbeziehung der Facharbeitsgruppe und des Lenkungsausschusses, wie dies in der zwischen dem Land und den Kommunen geschlossenen Vereinbarung über die Einrichtung, den Betrieb und die Nutzung eines Zentralen Verbraucherschutz-Informationssystems (ZeVIS-RP) in Rheinland-Pfalz vom 18.01.2008, festgelegt ist.
Eine Dienstbesprechung, in welcher u. a. diese Änderungen behandelt wurden, erfolgte durch das MUFV jedoch erst am 12.03.2009.
Die nun mehr nach dem Muster von Nordrhein-Westfalen geänderten Kriterien zur Risikobewertung der Betriebe wurden so geändert, dass die resultierenden Änderungen der Risikoklasse für jeden zu überwachenden Betrieb manuell umgestellt werden mussten.
Das war und ist sehr zeitaufwendig und innerhalb von kurzer Zeit die dritte Änderung der Risikobewertung.
Bei den Kommunen ist der Eindruck entstanden, dass im Ministerium entschieden wird von Mitarbeitern, die lange nicht mehr oder gar noch nie in der Praxis gearbeitet haben.
All dieses, die personelle und finanzielle Ausstattung, die den Anforderungen nicht entspricht und das berechtigte Gefühl, dass die anspruchsvolle fachliche Zusatzausbildung nicht finanziell honoriert wird fördern die Motivation nicht.
Organisations- oder Verfahrensänderungen müssen die oben genannten Kriterien erfüllen. Die Beispiele zeigen, das Management des Landes hat sie nicht im wünschenswerten Maße erfüllt.
Weniger kann manchmal mehr sein.
Wir werden in diesem Land nie die bestmöglichen Ergebnisse fördern und nie mit den Steuern und Abgaben der Bürger auskommen, wenn wir nicht das Engagement, das Fachwissen und die Intelligenz der Menschen höher schätzen als Verfahren.