Logo

Uta Schellhaaß im Landtag Rheinland-Pfalz -

Reden

Rede vom 18.03.2010

Plenum im Mainzer Landtag 18.03.2010

Landesjagdgesetz (LJG)

Das Thema Jagd ist stark emotional besetzt, derzeit besonders, obwohl von Natur aus die meisten der verschiedenen Beteiligten sehr viel Sympathien für die jeweils anderen haben und oft sogar mehrere Seiten in einer Person zusammentreffen:

• Tierschutz
• Landschaftsschutz
• wirtschaftliche Interessen in Landewirtschaft und Forsten
• und Traditionen
stehen nicht immer, aber oft in Interessenkonflikten miteinander.

Auch ich habe sehr viel Sympathie für alle Seiten. Sowohl mit Herz als auch mit Verstand möchte ich am liebsten für alle vier eine maximale Interessenwahrung.

Leider schließt sich das in wesentlichen Teilen gegenseitig aus. Ein ausgewogener Kompromiss ist deshalb nötig.

Da ist hilfreich, dass die neue Fassung des Gesetzentwurfes wesentlich besser formuliert und besser gegliedert ist als die erste. Den Mitarbeitern der Landesregierung, die dies bewirkt haben, danke ich ausdrücklich.
In § 51 ist jetzt gut sichtbar, wie viel die Landesregierung durch Rechtsverordnung im Detail regeln will.
Dort sind 39 (!) Tatbestände aufgezählt die
• zu bestimmen
• zu regeln
• einzuschränken
• festzulegen
• vorzugeben
• abzugrenzen oder
• auszuschließen sind.

Fast alle Stellungnahmen der betroffenen Verbände drückten den Wunsch nach Endbürokratisierung aus. Dies ist keine! Es wurde auch zu Recht bemängelt (Waldbes), dass man dem Gesetz in vielen Punkten nicht trauen könne, so lange man nicht weiß, ob unter den Verordnungen nicht trojanische Pferde sind.

Wir werden uns im Ausschuss darüber unterhalten müssen, wo der Verordnungswald gelichtet werden kann.

Und damit bin ich bei einem der wichtigsten Punkte überhaupt:
Die FDP begrüßt es wenn dereguliert wird und vieles in Verträgen zwischen den Grundeigentümern (den Jagdgenossenschaften) und den Jagdpächtern (den Jägern) geregelt werden kann, weil sich Interessenkonflikte damit individuell und situationsbezogen lösen lassen und weil die Lage in verschiedenen Gegenden von Rheinland-Pfalz und schon allein in verschiedenen Jahren sehr unterschiedlich ist.

Die angewachsenen Wildbestände auf dem durch Flächenverbrauch immer geringeren Lebensraum lassen in der Land- und der Forstwirtschaft die Wildschäden wachsen.

Wenn wir Vertragsfreiheit und Eigenverantwortung von beiden Seiten wollen, dann sollten beide Seiten auch jeweils ihre eigene getrennte Organisation haben. Scharf abgegrenzt von einander sind sie ohnehin nicht: Sowohl in den Jagdgenossenschaften als auch in den Hegeringen sind jeweils Mitglieder, die beide Seiten in Personalunion repräsentieren.

Aber beide Seiten müssen gleichgewichtige Chancen haben.
Deshalb begrüßen wir, dass das Gesetz die Abschussregelungen im § 31 weitgehend den Vertragsparteien überlässt.
Allerdings sollten die Jagdgenossenschaften nach unserer Vorstellung auch schon während der Entstehung beteiligt werden und nicht erst am Ende zustimmungspflichtig sein.
In RlP lässt es sich doch meist gut miteinander reden!
Natürlich müssen beide Seiten sich selbst auch gleichgewichtig organisieren. Das muss aber jede Seite für sich selbst regeln, das ist nicht unsere Aufgabe als Parlament.

Kontraproduktiv ist an dieser Stelle nach wie vor die Jagdsteuer, auch wenn der Zwang, sie zu erheben, jetzt nicht mehr ganz so kompromisslos formuliert ist. Wir sind deshalb für die Abschaffung der Jagdsteuer.

Eine generelle Haftung auch für Sonderkulturen wie Weinberge einzuführen (Landwi) ist problematisch, weil
1. nur der Eigentümer Zäune bauen kann und
2. weil nicht mehr verpachtbare Jagden niemandem nützen.
Vertraglich sollte das im Einzelfall aber durchaus möglich sein.

Da der zweite Entwurf erst seit einer Woche vorliegt, ist es heute kaum möglich mehr ins Detail zu gehen. Eine ausführliche Beratung im AUFV ist nötig.


Zurück