Rede vom 27.05.2010
Plenum im Mainzer Landtag 27.05.2010
Landesgesetz zur Änderung des Landeswassergesetzes und des Landesabwasserabgabengesetzes
Wenn man die Formulierungen des Landesgesetzes zur Änderung des Landeswassergesetzes und des Landeswasserabgabengesetzes liest fällt auf: Da wird der Landesregierung zu etlichen Verordnungen freie Hand gegeben.
Nun ermöglicht § 38 Abs.3 und 4 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes, den Ländern ausdrücklich abweichende Regelungen, z. B. zu Gewässerrandstreifen. Darüber, was die Landesregierung zusätzlich vor hat, muss im Ausschuss gesprochen werden.
Das Gesetz ist uns und der CDU sehr kurzfristig zugeleitet worden.
Die Stellungnahmen von den Verbänden und den Betroffenen sind, wenn der Gesetzesentwurf nicht als einer der Regierung, sondern als Fraktionsgesetz firmiert üblicherweise, noch nicht eingeholt, die Betroffenen sind noch nicht angehört.
Es gibt Betroffene, an deren Wohlergehen der FDP-Fraktion liegt.
Zuerst die Binnenschiffer: Technische Sicherheitsanforderungen an Schiffe auf dem Rhein wurden vor einiger Zeit an die angeglichen, die die Küstenschifffahrt erfüllen muss. Ich erinnere mich an große Zeitungsberichte darüber.
Jetzt sollen alle Fahrgastschiffe und alle Schiffe ab 20 m Länge auch auf anderen Gewässern die technischen Sicherheitsanforderungen der Rheinschiffe erfüllen. Das würde bedeuten, dass alle derartigen Schiffe die Anforderungen von Küstenschiffen erfüllen.
Das hört sich zunächst einmal sehr teuer an und ist nicht unbedingt einleuchtend. Das dabei keine Kosten entstehen glaube ich nicht.
Da sind die Landwirte, die von den Gewässerrandstreifen
betroffen sind, da sind evtl. auch Wasserkraftwerksbetreiber.
Da ist aber auch die Qualität des Wassers, die von Nitrat,
Phosphat und anderen Einträgen abhängig ist und die also vom Umgang mit den Gewässerrandstreifen abhängig ist.
Da sind auch die Haus- und Grundstücksbesitzer in Überschwemmungsgebieten und die Frage, was alles sind kurzfristige Ablagerungen?
Damit sind sicher nicht nur Baumstämme gemeint. Was ist z. B. mit Baumaterial, das bei Renovierungen einige Tage gelagert werden muss und das vielleicht in Jahreszeiten, in denen kein Hochwasser droht?
Sie sagen: Sie wollen bewährte Regelungen erhalten, wie sie vor der EU-Gesetzgebung und dem Wasserhaushalts-gesetzes des Bundes waren.
Soweit einverstanden aber ist das so nicht richtig? Nehmen wir die technischen Vorschriften für die Schifffahrt. Derartiges pflegt im Laufe der Zeit eine gewisse Eigendynamik zu entwickeln – mit mehr Bürokratie und steigenden Kosten.
Uns liegt sehr an guten Arbeitsbedingungen für die Landwirte und für die Binnenschiffer und uns liegt auch an guter Wasserqualität.
Alle drei Anliegen und einige mehr haben eine gründliche Beschäftigung mit dem Thema verdient.
In einer Anhörung der Betroffenen im AUFV möchten wir deshalb den angeschnittenen Fragen noch weiter nachgehen. Dort können die Mitglieder des Ausschusses für Landwirtschaft und des federführenden AUFV gemeinsam allen offenen Fragen nachgehen.