Rede vom 23.06.2010
Plenum im Mainzer Landtag
Landesjagdgesetz (LJG), Gesetzentwurf der Landesregierung
Ich sprach bei der ersten Lesung dieses Gesetzes die Emotionen und Interessenkonflikte an, die bei wenigen Gesetzgebungsverfahren so stark hervorbrechen wie bei diesem – und das obwohl alle Beteiligten auf einander angewiesen sind und oft genug in Personalunion den verschiedenen Gruppen angehören.
Für mich gilt, wie für die gesamte FDP-Landtagsfraktion:
Wir wollen gute wirtschaftliche Bedingungen für unsere Bauern und Winzer und wir haben uns kontinuierlich dafür eingesetzt.
Zum genussreichen Essen brauchen wir ihre regionalen Produkte.
Ich liebe den Wald, möchte nie in einer Landschaft ohne Wald leben und wünsche den Waldbesitzern schon aus ganz eigennützigen Motiven bestmögliches Gedeihen ihrer Wälder.
Sie leisten vom Klimaschutz über die Erholungsfunktion des Waldes bis hin zur Erzeugung von Holz als natürlichem nachwachsenden Rohstoff und Energielieferanten einen großen Beitrag für die Allgemeinheit.
Auch das Wild hat seine Daseinsberechtigung. In einer Welt, in der immer mehr Flächen vom Menschen bebaut werden und sich sein Lebensraum kontinuierlich verkleinert, erwachsen daraus jedoch auch mehr Probleme.
Der Art nach wird dem Wild seine Daseinsberechtigung von fast allen Landwirten, Winzern und Waldbesitzern nicht abgesprochen. Das Problem liegt im Anwachsen der Anzahl auf immer weniger Fläche.
Manches wäre leichter, wenn sich die Wildschweine in Mais- und anderen Feldern nicht ganz so sauwohl fühlen würden und wenn das edle Rotwild weniger Vorliebe für edle Baumtriebe hätte.
Die Jäger leisten deshalb einen großen Beitrag zu Naturschutz und Landschaftspflege. Die Wald- Feld- und Weinbergsbesitzer hätten ohne sie gewaltige Probleme.
Und damit sind wir beim Kern der Konflikte:
Selbstverständlich für uns Liberale ist, dass die Rechte von Grundstückseigentümern gewahrt werden müssen.
Gerade deshalb aber dürfen wir den Jägern ihre Arbeit nicht so erschweren, dass sie die Flinte im wahrsten Sinne des Wortes ins Korn werfen.
Und wir müssen unterstützen, dass sie die Ansprüche, die sie selbst an ihre Ausbildung und ihr weidgerechtes Verhalten stellen, erfüllen können.
Auch der Naturschutz darf dabei nicht vergessen werden.
Das Jagdrecht ist keine einfache Materie.
Es gab Punkte, die nur auf den ersten Blick im Interesse der jeweiligen Gruppe sind, der sie zu Gute kommen sollten.
Das Gesetz bietet auch viele Möglichkeiten, örtlichen Verhältnissen durch jeweils passende Vertragsgestaltung Rechnung zu tragen. Das ist neu und darf genutzt werden.
Beispiel:
Das Gesetz bietet von der ersten Neufassung an die Möglichkeit, Schadensersatz für Wildschäden in Sonderkulturen vertraglich mit den Jagdpächtern zu vereinbaren.
Aus gutem Grund hat sich der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz/Süd aber dazu durchgerungen darauf zu verzichten, darüber hinaus zu fordern, dass Weinberge oder Maisfelder keine Sonderkulturen mehr sein sollen.
Zu groß ist die Gefahr, dass dann eine solche Jagd gar nicht mehr verpachtbar ist oder nur dann, wenn die Haftung des Jägers für die Wildschäden vertraglich ausgeschlossen wird.
Beispiele dafür gibt es bereits. In beiden Fällen würde dann die Jagdgenossenschaft, also alle Grundeigentümer darin, für diese Wildschäden haften, selbst dann, wenn der direkt geschädigte Winzer oder Bauer mögliche Schutzvorkehrungen für seine Pflanzungen nicht getroffen hat.
Manches, was wir auf den ersten Blick gerne gewollt hätten, hatte seinen Haken:
Revierjäger haben zusätzlich zu Ihrer Ausbildung als Forstwirte eine dreijährige Ausbildung. Angestellte Jäger/innen sollten diese Qualifikation haben. Das hätten wir gerne deutlicher ins Gesetz geschrieben. Dann könnten allerdings die Förster keine angestellten Jäger sein. Deshalb haben wir auf eine härtere Formulierung verzichtet.
Nicht einfach ist auch, dass es auf allen Seiten sehr berechtigte Interessen gibt. Am liebsten möchten wir allen 100%ig Rechnung tragen. Das ist leider nicht möglich. Kompromissfähigkeit ist gefragt.
Der vorliegende Gesetzentwurf ergänzt um den Änderungsantrag der SPD und FDP-Fraktion ist ein solcher Kompromiss.
Einiges hätten wir uns noch anders gewünscht:
In der Klimafolgen-Enquete haben wir gelernt: Natur muss in ihrer dynamischen Entwicklung gesehen werden. Es funktioniert nicht, den Status quo unverändert statisch aufrecht erhalten zu wollen. Deshalb müssen Bewirtschaftungsbezirke an Lebensräume angepasst werden. Eine Anpassung muss nicht mit höheren Wildbeständen und mehr Schäden verkauft werden. Sie führt aber zu besseren artgerechteren Lebensbindungen, die der Mensch den Tieren schuldet. Wir haben auf die Änderung des Gesetzentwurfes an dieser Stelle letzten Endes verzichtet, zumal die Landesregierung die Möglichkeiten zur Anpassung auch heute schon hat.
Auch die Zahl der Jagderlaubnisscheine hätten wir gerne begrenzt. Es gibt heute schon Kommunen, die am Wochenende Busse voll Jägern kommen lassen, denen sie für das Wochenende einen Jagderlaubnisschein verkauft haben, und die sie dann auf die Hochsitze verteilen. Derartiges hat nichts mit Nachhaltigkeit oder Weidgerechtigkeit zu tun, sondern nur mit kurzfristiger Gewinnmaximierung, die in diesem Falle nicht gut geheißen werden kann.
Anrede!
Alle Seiten wurden ausgiebig angehört, wir haben alle viele Gespräche geführt. Durch den gemeinsamen Änderungsantrag konnte noch einiges berücksichtigt werden, darunter sogar Änderungen, die im Interesse aller sind.
Beispiel:
Wir haben Wert darauf gelegt, dass die Jagdgenossenschaften bei der Aufstellung der Abschusspläne und aller anderen Aufgaben der Hegegemeinschaften von Anfang an einbezogen werden. Diese Beteiligung von Anfang an verbunden mit dem Recht zu genehmigen oder abzulehnen, sichert den Grundstückseigentümern eine starke Stellung. Wir denken, dies wird Streit und gegeneinander arbeiten vermeiden helfen und alle Seiten rechtzeitig ins Gespräch miteinander bringen. Das ist letztlich im allseitigen Interesse.
Ein weiteres Bespiel:
Blei ist giftig, Bleischrot sollte nicht ins Wasser gelangen. Deshalb ist es sinnvoll, Blei nicht für bestimmte Wildarten, sondern generell über und am Wasser zu verbieten. Ich freue mich, dass wir das so vereinbart haben und denke, dass das wirklich im Interesse aller ist.
Der zur Abstimmung stehende Gesetzesentwurf erfüllt auch zusammen mit dem Änderungsantrag von SPD und FDP nicht alle Wünsche, auch die der FDP-Fraktion nicht. Es war naturgemäß nicht möglich allen berechtigten Interessen 100% Rechnung zu tragen.
Ich danke allen beteiligten Verbänden für die Gesprächsbereitschaft und insbesondere für die Bereitschaft, Kompromisse mit zu tragen.
Aber wie heißt es so schön: Politik ist die Kunst des Möglichen.
Ich bedaure, dass es letzten Endes nicht zu einem gemeinsamen Antrag aller drei Fraktionen gekommen ist.
Gleichwohl danke ich meinen beiden Sprecherkollegen in SPD und CDU für die guten und konstruktiven Gespräche, die geprägt waren von dem allseitigen Wunsch nach sachlich richtigen Lösungen und ausgewogenen Kompromissen.
Die FDP-Fraktion trägt das Gesetz mit dem gemeinsamen Änderungsantrag von SPD und FDP mit und stimmt beidem zu.